28.04.2026 - 2.5 Entscheidung über die Zustimmung der Gemeinde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bonitz fragt nach, warum man eine Bauplanung ablehnen muss, obwohl die Wohnbauförderung gewünscht ist. Herr Bieker erklärt, dass aufgrund der bestehenden Genehmigungsfiktion des Baugesetzbuches eine Versagung der Zustimmung erforderlich ist. Die Bauherren werden eine Anhörung zur Ablehnung erhalten. Anschließend besteht die Möglichkeit, umzuplanen. Die Ablehnung gilt in diesem Fall nur für die eingereichten Pläne.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

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Beschluss:

Die Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36 a BauGB zum Bauvorhaben: "Neubau von zwei baulich voneinander getrennten Wohnhäusern mit je zwei Wohneinheiten, acht PKW-Stellplätzen, acht Fahrradstellplätzen und einem Hauswirtschaftsraum" wird nicht erteilt, da das Vorhaben nicht mit den Vorstellungen der Stadt Wegberg von der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung vereinbar ist.

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