05.05.2026 - 7.1.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2024 und Ent...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Beschluss:

1. Der Rat beschließt, den per Email den Ratsmitgliedern am 08.04.2026 zugeleiteten und nunmehr abschließend geprüften Jahresabschluss 2024 gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW festzustellen und den Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.860.347,69 € gemäß § 95 Absatz 2 Satz 2 GO NRW durch Entnahme aus der Ausgleichsrücklage auszugleichen.

 

2. Die gewählten Ratsmitglieder beschließen, den Bürgermeister gemäß § 96 Absatz 1 Satz 4 GO NRW für das Haushaltsjahr 2024 zu entlasten.