05.05.2026 - 7.1.2 Prüfung von Vergaben gemäß § 104 Abs.1 Nr.5 GO NRW

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Beschluss:

Der Rat beschließt:

Bei Vergaben, die über die Zentrale Vergabestelle des Kreises Viersen durchgeführt werden, findet eine vergabebegleitende Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung statt.

 

Bei Vergaben, die ohne die Beteiligung der Zentralen Vergabestelle des Kreises Viersen durchgeführt werden, ist die örtliche Rechnungsprüfung ab einer Auftragssumme von 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) vorab zu informieren. Eine Prüfung erfolgt hier erst nach der Durchführung des Vergabeverfahrens.

 

In beiden Fällen sind nach Prüfung, Wertung und Erstellung des Vergabevermerks sowie des Preisspiegels die Angebotsunterlagen mit dem vorbereitenden Auftragsschreiben oder dem Vertrag oberhalb einer Auftragssumme von 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) rechtzeitig und vollständig vor der Auftragserteilung der örtlichen Rechnungsprüfung zur Prüfung zuzuleiten. Dies gilt auch für Direktaufträge.

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