19.05.2026 - 1.1 Verpflichtung der sachkundigen Bürgerinnen und ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Vorsitzende bittet die fünf Ausschussmitglieder, die bisher noch nicht verpflichtet wurden, sich zu erheben und verliest zunächst die Verpflichtungsformel. Danach werden die Verpflichtungserklärungen von den sachkundigen Bürgern*innen sowie von den beratenden Mitgliedern gem. § 85 Abs. 2 Schulgesetz unter­schrieben. Die Erklärungen werden eingesammelt und auch noch von der Vorsitzenden unterschrieben.

 

Die Verpflichtungserklärungen sind der Original-Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Reduzieren

 

Reduzieren

Beschluss:

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?SILFDNR=1000007&TOLFDNR=1001178&selfaction=print