16.06.2026 - 2.3 PFAS-Situation in den aktuellen Baugebieten

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Zaunbrecher erläutert anhand einer Präsentation Details zur PFAS-Situation in Wegberg. Dabei wird deutlich, dass PFAS kein regionales, sondern ein bundesweites bzw. sogar ein internationales Problem darstellt.

 

Herr Ostendorp fragt nach, ob es Alternativen zu einem Verbot der Nutzung der Flächen gibt.

Frau Zaunbrecher erklärt, dass man bereits Erfahrungen damit hat Trinkwasser mithilfe von Aktivkohle zu reinigen, für den Boden gibt es diesen Erfahrungswert aber bisher noch nicht.

 

Auch fragt Herr Ostendorp, ob das JHQ bereits getestet wurde. Da dieser Bereich größtenteils zur Stadt Mönchengladbach gehört, wird der Kreis Heinsberg hier nicht tätig. Man geht davon aus, dass die Stadt Mönchengladbach bei einem positiven Befund im Bereich des Wegberger Stadtgebietes (ehemaliges Hospital) die Stadt Wegberg, als auch den Kreis Heinsberg informiert.

 

Es wird zudem erklärt, dass die Fließrichtung des Grundwassers vom Kreis weiterhin beobachtet wird und detaillierte Rückschlüsse der Verteilung der PFAS durch das Grundwasser aktuell nicht möglich sind.

 

Grundsätzlich wird im ganzen Kreis bei Verdachtsmomenten beprobt. Dies führte dazu, dass das Verbandswasserwerk Gangelt, welches im Abstrom des Flughafen Teveren liegt, das Rohwasser partiell aufbereiten muss. Das Trinkwasser der Stadt Wegberg wird fortlaufend entsprechend der Auflagen getestet. Es gibt keine Auffälligkeiten. Bezüglich des Grundwassers gibt es in beprobten Brunnen sowohl unauffällige als auch auffällige Ergebnisse. Ein eindeutiges Bild lässt sich daraus bisher aber nicht ableiten.
Auf dem ehemaligen Flughafen Wildenrath werden zurzeit weitere Untersuchungen an den ermittelten Kontaminationsverdachtsflächen durchgeführt.
 

Da es landwirtschaftliche Brunnen gibt, die Auffälligkeiten zeigen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Nutzung untersagt wird. Dies kann sich auch auf den privaten Bereich auswirken, sollte eine Logik („Fahne“) erkennbar werden.

 

Eine Mehrfachbeprobung von bereits getesteten Stellen in den Neubaugebieten ist nicht notwendig, da die Werte sich nicht kurz- oder langfristig ändern, da es sich bei PFAS um eine Ewigkeitschemikalie handelt. Dies haben z.B. auch die Beprobungen von den 20-PFAS-Stoffen auf die Erweiterung von 24-PFAS-Stoffen an bereits beprobten Stellen gezeigt.

 

Frau Zaunbrecher teilt mit, dass das Gesetzgebungsverfahren zur Festsetzung von Prüfwerten für den Wirkungspfad Boden-Mensch in der Bundesbodenschutzverordnung läuft und man in absehbarer Zeit mit einem Ergebnis rechnen kann. Wenn es dann zu Überschreitungen der Grenzwerte kommt, kann man damit rechnen, dass eine Nutzung ausgeschlossen wird.

 

Frau Zaunbrecher, Herr Küsters und Herr Symes verlassen die Sitzung nach Kenntnisnahme des Ausschusses.

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Kenntnisnahme:

Der Ausschuss für Bauen, Klima, Stadtentwicklung, Mobilität & energetische Infrastruktur nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

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