29.09.2026 - 2.9 Entscheidung über die Zustimmung der Gemeinde g...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.9
- Datum:
- Di., 29.09.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zu Beginn des Tagesordnungspunktes stellt die CDU-Fraktion einen Alternativvorschlag vor und erläutert diesen anhand einer Skizze. Die Skizze wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Mit dem Alternativvorschlag wird das Ziel verfolgt, eine Bebauung des betreffenden Bereichs im Rahmen des Baurechts bzw. des Bauturbos zu ermöglichen. Dem vorliegenden Vorschlag des Bauherrn soll dabei nicht gefolgt werden. Unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Änderungen sowie des hierzu vorgelegten Beschlussvorschlags wird eine Bebauung aus Sicht der CDU-Fraktion jedoch für vertretbar und umsetzbar erachtet.
Die SPD-Fraktion teilt diese Einschätzung nicht. Sie vertritt die Auffassung, dass auch die vorgeschlagene Alternative an dieser Stelle nicht geeignet sei. Aus Sicht der SPD-Fraktion sollte eine mögliche Bebauung vielmehr unmittelbar an der Landstraße erfolgen. Eine Bebauung im rückwärtigen Bereich entspreche zudem nicht den Grundsätzen des Bauturbos. Die SPD-Fraktion spricht sich daher für eine Ablehnung des Antrags aus.
Im weiteren Verlauf wird die Frage gestellt, wer im Falle einer Zulassung der Bebauung die Kosten für einen erforderlichen Kanalanschluss über die Landstraße zu tragen hätte. Hierzu wird erläutert, dass die Kosten vom jeweiligen Verursacher bzw. Antragssteller zu tragen sind.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schließt sich im Wesentlichen der Auffassung der SPD-Fraktion an und spricht sich ebenfalls gegen den vorliegenden Vorschlag aus.
Die Fraktion Aktiv für Wegberg unterstützt hingegen im Wesentlichen den von der CDU-Fraktion eingebrachten Alternativvorschlag.
Zuerst lässt der Ausschussvorsitzende darüber abstimmen, ob der Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion zur Abstimmung gebracht werden soll.
Mehrheitlich dafür:
Zustimmung: 14 (10x CDU, 2x Freie Wähler, 2x Aktiv für Wegberg)
Ablehnung: 10 (4x SPD, 3x Bündnis 90/Die Grünen, 2x AFD, 1x FDP)
Enthaltung: 0
Danach wird über den vorgelegten Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion abgestimmt.
Beschluss:
Die Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36 a BauGB zum Vorhaben „Bauvoranfrage zum Neubau eines Wohnhauses für eine Wohngruppe mit 7 Kindern“ wird unter folgenden Bedingungen erteilt:
- Die Bebauung wird gedreht. Das Objekt wird im hinteren Teil der Straße „Zu den Kiefern“ gem. Lageplan errichtet.
- Reduzierung der Traufhöhe auf 6,10m
- Ausführung des Daches als flachgeneigtes Satteldach (Neigung wie in der Bauvoranfrage)
- Reduzierung der Bautiefe auf 11m (4 Meter Abstand zum Nachbarn)
- Gliederung der Fassade durch Materialwechsel und oder Rücksprünge
