14.04.2015 - 6.1 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Gellissen berichtet über sein Telefonat mit dem Bürgermeister am 27.03.2015 in dem ihm suggeriert wurde, das zur Zeit kein Engpass bei den Kassenkrediten vorliegt. Am 31.03.2015 führte Frau Karneth ein Telefonat mit ihm, in dem er gebeten wurde die Dringlichkeitsentscheidung zu unterzeichnen. Auch wenn die CDU-Fraktion die Bereitschaft signalisiert hat, Sondersitzungen und andere Instrumente anzuwenden, so ist dies die letzte Dringlichkeitsentscheidung in dieser Angelegenheit, die er unterzeichnen werde. Herr Gellissen regt erneut eine verbesserte Liquiditätsplanung zum Beispiel durch ein Rechnungseingangsbuch, an. Er kritisierte die Zusammenlegung der Positionen Kämmerer und Fachbereichsleiter und die durch Versetzungen zu anderen Behörden bzw. durch Krankheitsausfälle vakanten Stellen.

 

Herr Wolters erklärt, dass die SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag folgen wird. Die Vorlage hätte um die konkreten Beträge ergänzt werden können.

 

Die FDP-Fraktion folgt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung ebenfalls und erklärt, dass es richtig war, im Dezember nicht der Nachtragshaushaltssatzung zuzustimmen, da so vier Monate gewonnen wurden. Die Frage wie innerhalb von zwei Arbeitstagen die Liquidität so drastisch sinken konnte, stellt sich auch der FDP-Fraktion.

 

Frau Kühlen erklärt, dass es zunächst darum geht, den Kreditrahmen zu erweitern um gegebenenfalls kurzfristig handeln zu können. Ein Rechnungseingangsbuch wird derzeit aus Zeitgründen nicht geführt. Die Liquiditätsplanung hängt von einigen unsicheren Faktoren wie zum Beispiel dem Erfolg von Mahnungen und Vollstreckungen und der Zahlungskultur der Rechnungsempfänger ab. Eine aktuelle Studie hat gezeigt, dass der Schwerpunkt der Liquiditätsplanung auf einer kurzfristigen Planung für wenige Tage liegt.

Hierzu ergänzt Herr Müller-Holtkamp, dass der Tenor dieser Studie aber trotz allem den Fokus auf eine langfristige Finanzplanung gelegt hat.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Reduzieren

Beschluss:

Der Rat genehmigt nach § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW die vorstehende Dringlichkeitsentscheidung.

 

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?SILFDNR=1005&TOLFDNR=12371&selfaction=print