22.10.2015 - 3 Bericht des Bürgermeisters gemäß § 3 der Geschä...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Die Erste Beigeordnete Frau Karneth verliest die nachfolgende Mitteilung:

 

Flüchtlingsunterbringung in Wegberg

Mit Datum vom 01.09.2015 wurde die ZUE Wegberg im Notbetrieb mit 115 Plätzen eröffnet. Diese Anzahl an belegbaren Plätzen wurde auf das Kontingent der Stadt Wegberg angerechnet. Obwohl dieser Termin auch innerhalb der zuweisenden Stellen bekannt war, sind mit Datum vom 31.08.2015 noch kurzfristig 10 Flüchtlinge der Stadt zugewiesen worden.

 

Darüber hinaus hat der Kreis Heinsberg am 16.10.2015 auf dem Gebiet der ehemaligen britischen Wohnsiedlung 100 belegbare Plätze als Notunterkunft gemeldet. In Kürze sollen weitere 228 belegbare Plätze vom Kreis Heinsberg gemeldet werden. Am 20.10.2015 haben die Johanniter ebenfalls noch einmal 100 belegbare Plätze an die zuständigen Behörden gemeldet. Bis Ende der nächsten Woche sollten dort dann insgesamt 543 Plätze zur Verfügung stehen.

 

Am 13. und 15.10.2015 sind der Stadt Wegberg insgesamt 12 Flüchtlinge zugewiesen worden, da die bis dahin gemeldeten belegbaren Plätze der ZUE, der Notunterkunft des Kreises und die aufgenommenen Flüchtlinge in den Unterkünften der Stadt nicht ausreichten, um die Aufnahmeverpflichtung der Stadt abzudecken. Kurz nach Meldung der 100 ersten Plätze des Kreises Heinsberg am 16.10.2015 wurden mit Datum vom 20.10.2015 erneut 7 Flüchtlinge der Stadt zugewiesen. Mit Datum vom 21.10.2015 wurden weitere 6 Flüchtlinge zugeteilt.

 

Gegen die Zuweisung der letzten 13 Flüchtlinge hat sich die Stadt bei den Bezirksregierungen in Köln und Arnsberg beschwert. Von dort ist die Auskunft erteilt worden, dass die freigegebenen Plätze der ZUE und des Kreises Heinsberg intern den zuweisenden Stellen noch nicht vorgelegen haben. Insoweit erfolgte bei der letzten Zuteilung keine Berücksichtigung.

 

Insgesamt lässt sich festhalten, dass alle nutzbaren Unterkünfte derzeit mit 263 Flüchtlingen überbelegt sind und kein weiterer Platz zur Verfügung steht. Die Mobilwohnheime werden derzeit noch aufgebaut. Die ersten Plätze können dort voraussichtlich erst Anfang November belegt werden.

Insoweit ist die Kapazitätsgrenze -auch die der handelnden Mitarbeiter im Fachbereich Bildung und Soziales- mehr als erreicht.

 

Heute hat die Bezirksregierung Arnsberg mitgeteilt, dass ab sofort die am 16.10.2015 gemeldeten 100 Plätze des Kreises angerechnet werden und derzeit daher keine neuen Zuweisungen zu erwarten sind.

 

Die Verwaltung wird über den weiteren Fortgang berichten.

 

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Mit Bezug auf die mündliche Mitteilung weist Ratsherr Gellissen darauf hin, dass der offensichtliche Fehler bei der Zuweisung der dreizehn weiteren Flüchtlinge, über das Kontingent hinaus, nicht zu Lasten der Stadt Wegberg gehen könne. Er unterstreicht hierbei, dass die Flüchtlinge ohne Frage durch die Stadt Wegberg untergebracht werden müssten. Die „seltsame“ Arbeitsweise der Bezirksregierung Arnsberg in dieser Hinsicht, sei ihm jedoch unverständlich.

Bürgermeister Stock versichert eine Klärung der Kostenerstattung im weiteren Ablauf der Gespräche mit der Bezirksregierung zu.

 

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Ratsfrau von den Driesch dankt, mit Bezug auf die den Ratsmitgliedern in schriftlicher Form vorliegende Mitteilung, für die Übermittlung des Anliegens ihrer Fraktion an den Landrat. Sie erkundigt sich hinsichtlich einer Reaktion seitens des Landrates hierzu.

Bürgermeister Stock entgegnet, dass durch den Landrat lediglich eine Kenntnisnahme erfolgt sei. Es seien keinerlei Zusicherungen erfolgt. Er ergänzt, dass hinsichtlich der Finanzierung der betreffenden Maßnahme ein entsprechender Beschluss des Kreistages vorausgegangen sei.

Auf dieser Basis appelliert Ratsfrau von den Driesch an die Vertreter der anderen anwesenden Fraktionen, dieses Anliegen auch an die jeweiligen Fraktionskollegen im Kreistag weiterzugeben.

 

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Beschluss:

Der Rat nimmt Kenntnis.

 

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