22.10.2015 - 6.1 Bürgerantrag nach § 24 GO NRW; hier: Ernennung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Do., 22.10.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Gellissen verweist auf die lfd.-Nr. 9 der Begründung des Urteils des OVG NRW vom 25.03.2015. Hiernach stehe dem Bürgermeister keine Vorprüfungsbefugnis dahingehend zu, dass eine rechtsmissbräuchliche Eingabe dem Rat erst gar nicht vorgelegt werde. Gleichzeitig weise das Gericht auf eine mögliche diesbezügliche Regelung in der Hauptsatzung hin.
Die Erste Beigeordnete Frau Karneth sichert die Prüfung einer diesbezüglichen Regelung im Rahmen der noch auszuarbeitenden neuen Fassung der Hauptsatzung der Stadt Wegberg zu.
