16.02.2016 - 3.1 Ergänzungsvorlage: Sonderprogramm des Landes No...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wolters teilt mit, dass die SPD-Fraktion diese Förderungsmöglichkeit auch im Sinne einer Aufwertung des Stadtzentrums und der Innenstadt ausdrücklich begrüßt und bezeichnet die Inhalte des vorgestellten Förderantrags als Vorzeigeprojekt, dass auch in Zeiten des Haushaltssicherungskonzepts möglich sein sollte.

 

Frau Merz-Valsamidis entgegnet, dass es sich zwar um ein schönes, jedoch auch verfehltes Projekt handle. Mit 352.000,- EUR ließen sich nach gemeinsamer Überlegung bessere Projekte (auch mit Hilfe der ehrenamtlich Tätigen) ermöglichen. Weiterhin sei es fraglich, wie Flüchtlinge den Weg von Arsbeck in den Stadtpark zurücklegen sollten.

 

Frau von den Driesch pflichtet Frau Merz-Valsamidis bei. Der für das Projekt noch zu leistende Eigenanteil von ca. 100.000,- EUR sei in Zeiten des HSK besser nutzbar und die Verausgabung würde ein falsches Signal an die Bevölkerung senden. Weiterhin seien Aufwendungen für die Unterhaltung und den Transport zwischen Arsbeck und Wegberg nicht berücksichtigt.

 

Herr Gellissen erklärt, dass er den Standpunkt der SPD-Fraktion teile und begrüßt die Maßnahme. Er betont, dass die Maßnahme nicht nur den Flüchtlingen zu Gute komme, sondern eine Begegnungsstätte für jedermann im Innenstadtbereich errichtet würde. Die durch die Maßnahme bedingte erhöhte Kreditaufnahme müsse jedoch im investiven Bereich eingespart werden. Weiterhin schlägt er vor, die ehrenamtlich Tätigen in die ggf. anfallenden weiteren Planungen einzubeziehen und kündigt an, dass die CDU-Fraktion dem Vorhaben zustimmen werde.

 

Herr Böhm lobt die kreative Vorlage der Verwaltung, erklärt jedoch, dass der Eigenanteil von etwa 100.000,- EUR für eine Kommune im HSK nicht leistbar sei. Zudem sei eine Aufwertung des Stadtzentrums nicht Gegenstand der Förderung. Weiterhin seien Maßnahmen in der Größenordnung dieses Sonderprogramms in Anbetracht möglicher Schulschließungen, durch die ähnliche Beträge eingespart werden würden, gegenüber der Bevölkerung nicht zu vertreten. Weiterhin sieht er die gleichen logistischen Probleme, die bereits die Vorredner ansprachen. Er sehe die Maßnahme daher kritisch.

 

Herr Arndt teilt mit, dass eine WC-Anlage für 95.000,- EUR fraglich erscheine.

 

Herr Nelsbach zeigt sich wegen des Umgangs mit der Förderung enttäuscht von der Verwaltung und fragt sich, ob die Kämmerin dem Vorhaben wegen des aufzubringenden Eigenanteils widersprochen habe und ob andere Projekte geprüft wurden.

 

Herr Stock unterstreicht, dass Begegnungen zwischen Flüchtlingen und Einheimischen im Stadtzentrum ermöglicht werden sollen. Die Quartiersentwicklung sei ausdrücklich auch förderfähig. Weiterhin seien Spielorte die besten Orte der Begegnung. Der Dialog zwischen den ehrenamtlich Tätigen und der Verwaltung würde nach Beschluss hergestellt. Er bestätigt, dass es wenig Vorlauf für die Beratung gab, dies jedoch an den vorgegebenen Antragsfristen läge. Für die schnelle und termingerechte Arbeit im Vorfeld richtet er seinen Dank an die Mitarbeiter der Verwaltung.

 

Frau Merz-Valsamidis entgegnet, dass es bei diesem Projekt um eine Zweckentfremdung des Förderprogramms handle. Zudem werde das Ehrenamt übergangen. Die 100.000,- EUR Eigenanteil seien in der Nordstraße besser aufgehoben.

 

Herr Nelsbach empfiehlt, das „Ghetto Nordstraße“ eher aufzulösen und die Flüchtlinge dezentral unterzubringen. Zudem vergraule die Maßnahme die ehrenamtlich Tätigen.

 

Herr Böhm erklärt, dass die Maßnahme zwar formal dem Förderzweck entspreche, aber ein Projekt, wie es in der Vorlage vorgestellt wird, kaum den Grundgedanken des Landes entspreche. Für Begegnungen seien keine 350.000,- EUR von nöten. Das Ehrenamt sei außerdem frühzeitig einzubeziehen.

 

Frau Feger teilt mit, dass hier ein Konzept fehle, da bisher noch nicht mal die letztendliche Unterbringung der Flüchtlinge geklärt sei. Zudem sei die räumliche Nähe zu Arsbeck sowie eine Versorgung und Infrastruktur im Stadtzentrum nicht gegeben. Andere Maßnahmen seien eher denkbar; man solle daher lieber den Eigenanteil einsparen und keine Landesmittel verschwenden.

 

Herr Wolters entgegnet Frau Feger, dass Wohnraum nicht förderfähig sei. Herrn Böhm entgegnet er, dass die Quartiersentwicklung im Zusammenhang mit der Integration von Flüchtlingen absolut förderfähig sei.

 

Herr Gellissen ist unklar, weshalb die Bewerbung so strittig diskutiert werde. Er sieht eine eindeutige Förderfähigkeit. Die „Wandervolle Wasserwelt“ wäre auch undenkbar gewesen, die Realisierung sei jedoch ebenfalls geglückt. Zudem würde eine wertvolle Sicht- und Begegnungsachse im Stadtzentrum geschaffen. Auch die WC-Anlage sei eine große Aufwertung des Zentrums. Die logistischen Schwierigkeiten sehe er nicht, da er bereits beobachtet hätte, dass diese Entfernungen tagtäglich von den in Arsbeck lebenden Menschen zu Fuß zurückgelegt würden. Diese Chance der Förderung müsse genutzt werden.

 

Herr Böhm stellt klar, dass aus seiner Sicht die Quartiersentwicklung nur ein nachrangiges Ziel der Förderung sei. Der Ansatz des Projekts sei demnach falsch.

 

Frau von den Driesch hält die Diskussion für nicht sachdienlich. Die Förderrichtlinien seien zu erfüllen, trotzdem würde die Realisierung im Hinblick auf Schulschließungen, Einschränkung der Beleuchtung und der Parkraumbewirtschaftung ein falsches Signal aussenden und sei nicht integer.

 

Herr Stock entgegnet, dass die angesprochenen Schulschließungen Einsparungen i. H. v. 291.000,- EUR jährlich erzielen würden, das vorgestellte Projekt jedoch nur einmalige Kosten in ähnlicher Höhe (Eigenanteil und Förderung) verursachen würde.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 16Ablehnung: 7Enthaltung: 1

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Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die nun vorgelegten finanziellen Auswirkungen zur Kenntnis und wird im Zuge der Haushaltsplanberatungen entsprechende Ansatzveränderungen beschließen und diese dem Rat zur endgültigen Beschlussfassung vorlegen.


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Maßnahme insgesamt zuzustimmen.


Gleichzeitig bittet der Haupt- und Finanzausschuss die Verwaltung, bis zum 19.02.2016 einen entsprechenden Förderantrag bei der Bezirksregierung in Köln zu stellen und empfiehlt dem Rat dies zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

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