01.03.2016 - 13.3 Bürgeranregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW; h...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13.3
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 01.03.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Böhm fragt nach, weshalb in diesem Fall der Name der Antragstellerin der Bürgeranregung nicht geschwärzt wurde.
Herr Stock entgegnet, dass bei Parteien nicht von einem schützenswerten Geheimhaltungsinteresse auszugehen sei.
Herr Nelsbach fragt an, ob es möglich sei, zulässige Anregungen auf im Ort wohnhafte Personen zu beschränken und ob Parteien anregungsberechtigt sind.
Herr Stock erklärt, dass dies rechtlich nicht möglich sei, da es sich um ein Jedermannsrecht handle.
Anmerkung der Schriftführung:
§ 24 (1) S. 1 Gemeindeordnung NRW:
Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat (…) zu wenden.
