05.04.2016 - 11 Mitteilungen STEP -öffentlicher Teil-

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schmelich erklärt, dass der CDU-Antrag vom 21.01.2015 (Seite 3 der Übersicht) seit September 2015 erledigt sei, die Straßenmarkierung der Querungshilfe jedoch bereits jetzt kaum noch sichtbar sei. Er bittet darum, dies auszubessern.

Weiterhin regt er an, künftig die erledigten Anträge nach der Kenntnisnahme aus der Auflistung zu streichen.

 

Herr Lambertz trägt daraufhin Folgendes mündlich vor:

 

 

„1050 Jahre Wegberg

 

Wegberg wird in diesem Jahr 1050 Jahre alt. An dieses besonderen Ereignis wird im Rahmen des Herbstfestes am Sonntag, 18. September 2016 in der Innenstadt erinnert. Hierzu hat die Verwaltung Partner gewinnen können.

Neben einem verkaufsoffenen Sonntag der Werbegemeinschaft organisiert der Historische Verein eine Ausstellung mit historischen Bildern in den Geschäften in der Innenstadt. Die Verwaltung plant ein kulturelles Programm auf der Bühne am Brunnen, das von Sponsoren finanziert wird.  An eine Einbeziehung von Vereinen und Schulen ist ebenfalls gedacht.     

 

 

Blumenampeln in der Wegberger Innenstadt

 

Anfang Mai werden in der Wegberger Innenstadt (Hauptstr., Karmelitergasse und Rathausplatz) 30 Blumenampeln an den Laternen installiert. In der letzten Woche ist ein entsprechender Vertrag zwischen der Firma Flower und Shower und der Werbegemeinschaft sowie der NEW Netz GmbH unterschrieben worden. Die Werbegemeinschaft konnte u.a. die Einnahmen aus den City-Trödelmärkten für die Anschaffung und Pflege der Ampeln einsetzen. Diese Maßnahme ist in Zusammenarbeit mit dem Stadtmarketing der Verwaltung geplant und abgestimmt worden.“

 

 

Herr Stock trägt Folgendes mündlich vor:

 

 

„Kirchplatz Beeck

 

 

Aufgrund der Nachfrage des CDU-Fraktionsvorsitzenden in der Sitzung am 26.01.2016 zur Ausgabe von Parkausweisen an die Anwohner des Kirchplatzes in Beeck hat die Verwaltung die Sach- und Rechtslage überprüft.

 

Es wurde festgestellt, dass seit Jahren an dies beantragende Anwohner des Kirchplatzes ohne nähere Einzelfallprüfung und Ermessensausübung Ausnahme-genehmigungen nach § 46 Absatz 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO) erteilt werden. Diese Ausnahmegenehmigungen beinhalten den Satz: „Die Genehmigung ist einem Bewohnerparkausweis gleichgesetzt.“ Damit stellen diese Ausnahmegenehmigungen eine bewusste Umgehung des § 45 Absatz 1b Nr. 2a der Straßenverkehrsordnung (StVO) dar, der die Voraussetzung des sogenannten Bewohnerparkens regelt. Da die wesentliche Voraussetzung für ein Bewohner-parken, nämlich das Vorliegen eines städtischen Quartiers mit erheblichem Park-raummangel, tatsächlich nicht gegeben ist, darf ein Quasi-Bewohnerparkausweis nicht über den Umweg einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO erteilt werden.

 

Die Verwaltung hat deshalb alle Anwohner, die auf der Basis „Parkraummangel“ aktuell über eine einjährige Ausnahmegenehmigung verfügen, angeschrieben und auf die aktuelle Rechtslage hingewiesen, allerdings auch darauf hingewiesen, dass die bestehenden Ausnahmegenehmigungen nicht widerrufen werden, sondern für die erteilte Dauer ihre Gültigkeit behalten.

Mit der alleinigen Begründung „Parkraummangel“ werden künftig keine Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO mehr möglich sein.“

 

 

Die Herren Böhm und Gellissen fragen nach dem weiteren Vorgehen im Hinblick auf die Parkraumbewirtschaftung und den Wegfall von Bewohnerparkausweisen.

 

Herr Stock stellt klar, dass keine neuen Genehmigungen erteilt würden, und dass die bestehenden Parkausweise auslaufen werden, da diese rechtswidrig erteilt worden seien.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung nimmt Kenntnis.