05.04.2016 - 11.2 Zwischenstandmeldung betreffend der Einzeichnun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schulz ergänzt zur Vorlage, dass inzwischen eine Rückmeldung des Landesbetriebs Straßenbau vorliege:

 

 

„>>> <Rainer.Gies@strassen.nrw.de> 31.03.2016 13:33 >>>

 

Sehr geehrter Herr Kupschus ,

 

mit Ihrem Schreiben vom 4.3.2016 fordern Sie für die Erstellung eines Angebotsstreifens

an der L 3 , freie Strecke und Ortsdurchfahrt Uevekoven , eine Vielzahl von Leistungen bei mir ein.

 

Diese Forderungen sind nicht begründet.

 

Vielmehr sind alle Vorplanungen und Planungen von der Stadt Wegberg durchzuführen .

Z.B. Abstimmungen mit dem Straßenbaulastträger ,mit Versorgern und Ihrem Tiefbauamt , der Dt. Glasfaser , dem Projektentwickler des Ziegeleigeländes usw.

 

Dies gilt auch für eine evt. notwendige Überplanung der LSA L 3 / L 400 / Masseikerstraße für die beidseitige Fortführung des Radweges bis zum geplanten Angebotsstreifen

einschließlich der Untersuchung , ob die tangentialen Abbieger vom und zum Grenzlandring bei entsprechender Radwegführung beibehalten werden können

oder einzuziehen sind. Hier können dann auch die Bürgeranregungen, sofern umsetzbar , einfließen.

 

Alle Unterlagen sind dann der Regionalniederlassung Niederrhein ; Abt. 4 , Breitenbachstraße 90 , 41065 Mönchengladbach zur Prüfung und Zustimmung vorzulegen.

Das Beteiligungsverfahren nach § 45 StVO ,Kreispolizeibehörde , Straßenbaulastträger etc . , ist von Ihnen durchzuführen.

 

Nach allen erforderlichen Ab- und Zustimmungen ist dann das verkehrsrechtliche Anordnungsverfahren von Ihnen als zuständiger Anordnungsbehörde ,

sowohl für eine LSA - Änderung als auch für den Angebotsstreifen und die evt . daraus resultierenden Änderungen an der Markierung in Uevekoven , durchzuführen.

 

Die Erschließung des Ziegeleigeländes und evt. Veränderungen zu den bisherigen Vorgesprächen sind im B-Plan Verfahren zu regeln. Hier sind wir entsprechend zu

beteiligen . Die Stadt Wegberg legt diesbezüglich entsprechende Planungen und Planunterlagen der Regionalniederlassung in Mönchengladbach vor .

 

Ergänzend wird noch einmal , wie schon beim Ortstermin am 21.12.2015 , darauf hingewiesen , dass mit der Anlegung der Angebotsstreifen , alle Entschleunigungsmaßnahmen

in der OD Uevekoven wegfallen. ( Querungshilfe , Parkstände und Verschwenkung an der Kirche , allgemeines Randparken )

In der Folge wird die Geschwindigkeit in der OD ansteigen und der Parkdruck wachsen .

 

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Gies

Landesbetrieb Straßenbau NRW
Leiter des Masters
Heinsberg-Moers-Nettetal

( Mobil: 0173 2973149
( Fax: 02452 9955-14
- E-Mail: rainer.gies@strassen.nrw.de“

 

 

Herr Schulz schlägt vor, in der nächsten Sitzung des STEP alle notwendigen Maßnahmen für die Planung und den Wegfall der Entschleunigungsmaßnahmen vorzustellen.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung nimmt Kenntnis.

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