05.07.2016 - 8 Antrag der Fraktion Aktiv für Wegberg zu Gebühr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 05.07.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau von den Driesch erklärt, dass Intention des Antrages gewesen sei, dass viele Satzungen und Kalkulationen der Stadt veraltet sind und zur Kostendeckung teilweise allgemeine Haushaltsmittel in Anspruch genommen werden müssen. Sie möchte wissen, ob dies zu einer Unterdeckung des „Verwaltungshaushalt“ führen könne und sie bittet um eine schnelle Überprüfung der Satzungen, damit diese kurzfristig dem Rat vorgelegt werden können.
Sie stellt den Antrag, dass alle Satzungen maximal nach fünf Jahren auf den Prüfstand gestellt werden.
Herr Gellissen merkt an, dass die Gebührenbedarfsberechnungen jährlich auf den Prüfstand gestellt werden müssten und dass ihm diesbezüglich eine verbindliche Zeitschiene fehle.
Frau Kühlen erklärt, dass eine genaue Bezifferung der Kostenunterdeckung nicht bei allen Gebühren möglich sei und dass die größten Gebühren wie Abwasser, Abfall- und Gewässerunterhaltungsgebühren jährlich kalkuliert werden. Eine ausführliche Darstellung finde sich im Jahresabschluss wieder.
Frau Kühlen erläuterte am Beispiel des Gebührenhaushaltes Bestattungswesen, dass eine kostendeckende Gebühr möglicherweise Auswirkungen auf das Bestattungsverhalten hat.
Herr Gellissen erläuterte ergänzend, dass ein Teil der Friedhofspflege nicht in die umzulegenden Kosten einfließen dürfe, weil einige Flächen als parkähnliche Einrichtungen genutzt würden.
Herr Böhm bat ebenfalls um Überprüfung der Gebührenkalkulationen und um die anschließende Beratung, ob ein Gebührensatz ggfls. anzupassen sei.
Herr Stock erklärt, dass es schwer sei eine verbindliche Zeitschiene zu nennen. Jede Satzung müsse einzeln auf den Prüfstand gestellt werden und anschließend sei gegebenenfalls ein neuer Satzungstext zu formulieren.
Herr Stock sagt, dass kurzfristig mit der Arbeit der Satzungsüberprüfung begonnen wird. Gleichwohl der Vorschlag von Herrn Gellissen, die Satzungen einer jährlichen Überprüfung zu unterziehen, auch zusätzlichen Aufwand bedeutet und dies eventuell auch Auswirkungen auf den Stellenplan haben könnte.
Bis zur Ratssitzung im September sichert er eine erste Ausarbeitung zu den Gebührenrechnenden Einrichtungen zu.
