05.07.2016 - 5.1 Anfrage der AfW-Fraktion nach § 21 der Geschäft...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Stock verliest folgende Mitteilung:

 

„Möglichkeit zur Einrichtung von Schuleinzugsbereichen“

 

Die Anfrage der Fraktion Aktiv für Wegberg vom 24.06.2016 wird wie folgt beantwortet:

 

Frage 1:

Ist es weiterhin zutreffend, dass nach § 84 Abs.1 des Schulgesetzes NRW nach dem Erlass des 4. Schulrechtsänderungsgesetzes die Möglichkeit besteht, Schuleinzugsbereiche in den Kommunen durch den Rat zu beschließen?

Antwort:  Ja.

 

Frage 2:

Wenn ja, hält die Verwaltung es für sinnvoll Schuleinzugsbereiche im Stadtgebiet Wegberg wieder einzuführen? Bitte begründen Sie diese Einschätzung.

 

Antwort: Nein.

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport hat sich in seiner Sitzung am 29.01.2013 zuletzt auf Antrag der SPD-Fraktion mit dem Thema beschäftigt. Der Antrag wurde seinerzeit zurückgezogen und in der Arbeitsgruppe Schulentwicklungsplanung mit den Schulleitern diskutiert, die die Wiedereinführung aber ablehnten.

An der Sachlage hat sich bis heute nichts geändert. Die Schuleinzugsbereiche sind im Rahmen der Liberalisierung des Schulrechts abgeschafft worden. Sinn dieser Regelung ist es, den Eltern die Möglichkeit zu geben, im Rahmen des bestehenden und konzeptionell unterschiedlichen Schulangebotes die für ihre Kinder passende Schule zu finden.

 

Insgesamt lässt sich beobachten, dass die Abschaffung der Schuleinzugsbereiche nicht zu einem generellen Wandel im Anmeldeverhalten der Eltern geführt hat. Immer noch werden die meisten Kinder nach dem Gesichtspunkt der räumlichen Erreichbarkeit in den Grundschulen angemeldet. Dies zeigt aber auch, dass die Eltern grundsätzlich mit den Schulangeboten vor Ort zufrieden sind. Einzelne Abwanderungen, die sicherlich zu beobachten sind, können häufig anderen Gründen zugeordnet werden und haben auch bereits in der Vergangenheit zu Ausnahmeregelungen zu den Schuleinzugsbereichen geführt. Ausnahmen sind nach § 84 Absatz 1 Satz 2 SchulG NRW auch weiter möglich und würden de facto in Zukunft auch weiter zu Wanderungsbewegungen führen.

 

Auch aus dem Grunde, dass wegen der schwankenden Geburtenrate Schulbezirke auch immer wieder verändert und angepasst werden müssten, sollte keine Änderung im Verfahren erfolgen. Dies hätte zur Folge, dass Ortslagen regelmäßig mal der einen, mal der anderen Schule zugeordnet werden müssten. Dies hätte unmittelbare Auswirkungen für die Familien, die bei mehreren Kindern ggf. zu zwei Schulen zugeordnet würden.

 

Die Verwaltung sieht aus diesen Gründen keine Veranlassung, das Wahlrecht der Eltern durch Verordnung einzuschränken.

 

 

Frage 3:

 

Sieht die Verwaltung noch weiteren politischen Spielraum des Rates, um die Grundschulstandorte in Wegberg langfristig zu sichern?

 

 

Antwort:

 

Die demografische Entwicklung ist bereits mehrfach dargestellt worden. Sind in 2003 stadtweit noch 395 Kinder in die Grundschulen eingeschult worden, waren es 2015 nur noch 223 Kinder. Dies führt zwangsläufig zu einer Änderung der Schullandschaft.

 

Bis heute sind bereits einige schulorganisatorische Maßnahmen (jahrgangsübergreifendes Lernen, Teilstandortbildung) erfolgreich zur Standortsicherung eingesetzt worden. Eine langfristige Sicherung aller Standorte ist erklärter politischer Wille des Rates, wird aber nur umgesetzt werden können, wenn an den Standorten ausreichende Anmeldungen erfolgen. Hier wird die Situation von der Verwaltung beobachtet und begleitet.

 

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Beschluss:

Der Rat nimmt Kenntnis.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?SILFDNR=1029&TOLFDNR=14408&selfaction=print