13.09.2016 - 1.3 Mitteilungen STEP -öffentliche Teil-

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Zu Mitteilung 1.3.2

Ratsherr Schmelich äußert seine Verwunderung über die Schreiben der Merbecker Bevölkerung im Hinblick auf den gemeinsamen Antrag mehrerer Fraktionen vom 27.04.2016 zur Ausweisung neuer Flächen zur Wohnbebauung in Merbeck. Er hoffe, dass den Bürgern bewußt sei, dass hierdurch in Merbeck kein Zuwachs an jungen Familien und deren Kindern erreicht werden könne.

 

 

Zu Mitteilung 1.3.3

Ratsherr Böhm regt im Hinblick auf die erfolgte Mitteilung an, dass die hierzu erforderliche Abstimmung zum weiteren Vorgehen nicht nur im Rahmen der Haushaltsberatungen erfolgen solle. Er spricht sich für eine nochmalige Beratung dieses Themas im Ausschuss für Stadtentwicklung  und –planung aus.

 

Ratsherr Schmelich stimmt Herrn Böhm zu. Auch seitens der CDU-Fraktion werde eine weitergehende Beratung im Fachausschuss gewünscht. Hierbei solle u.a. auch geklärt werden, warum die Stadt Wegberg die Planungskosten tragen solle.

 

Der Auschussvorsitzende Ratsherr Wolters regt die Erstellung einer entsprechenden Beratungsvorlage für die kommende Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und –planung an.

 

 

Ergänzend zu den schriftlichen Mitteilungen informiert der Bürgermeister den Ausschuss wie folgt mündlich:

 

 

1.3.4 Klage der Stadt Erkelenz gegen die Bauvorbescheide / Berufung

Klage der Stadt Erkelenz gegen die Baugenehmigung für einen Drogeriemarkt

Gegen die im Jahr 2012 erteilten Bauvorbescheide zur Errichtung eines Drogeriemarktes, eines Tiernahrungsmarktes und eines Getränkemarktes in Rath-Anhoven hatte die Stadt Erkelenz Klage erhoben.

Jeweils mit Urteil vom 06.03.2014 hatte das Verwaltungsgericht Aachen die drei Bauvorbescheide aufgehoben.

Gegen diese Urteile hatte der Antragsteller als Beigeladener Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht NRW eingelegt.

 

Aufgrund der zwischenzeitlich am 14.10.2015 erteilten Baugenehmigung zur Errichtung eines Drogeriemarktes wurde das Berufungsverfahren gegen den den Drogeriemarkt betreffenden Bauvorbescheid für erledigt erklärt.

Gegen die Baugenehmigung zur Errichtung eines Drogeriemarktes mit Ladenlokal wurde wiederum von der Stadt Erkelenz Klage vor dem Verwaltungsgericht Aachen erhoben.

 

Aufgrund des Prozessverlaufs im Berufungsverfahren hat die Stadt Erkelenz sowohl das Gespräch mit der Stadt Wegberg als auch mit dem Beigeladenen gesucht. Im Ergebnis hat die Stadt Erkelenz sämtliche laufenden Klagen gegen die Stadt Wegberg zurückgenommen, so dass nunmehr zwei bestandskräftige Bauvorbescheide (Tiernahrungsmarkt, Getränkemarkt) und eine bestandskräftige Baugenehmigung zur Errichtung eines Drogeriemarktes mit Ladenlokal existieren.

 

Hintergrund waren Gespräche zwischen den Verwaltungen vom 20.11.2015 und vom 12.07.2016, die auf eine Streitbeilegung zielten.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung nimmt Kenntnis.

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