13.09.2016 - 2.2 Bebauungsplan I-10, Wegberg - Friedhofstraße / ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Da seitens der Ausschussmitglieder keine Fragen zur Vorlage bestehen, ruft der Ausschussvorsitzende den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung auf.

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Abstimmungsergebnis:einstimmig

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Beschluss:

1.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg, er möge - unter Berücksichtigung der Ausführungen in der Anlage 1 der Beratungsvorlage - den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlussempfehlungen hinsichtlich der vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen der Träger, wie beschrieben, folgen.

 

2.

Für den Fall, dass der Rat der Stadt im Sinne des Beschlusses Nr. 1 über die vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen beschließt, wird dem Rat ferner empfohlen, den Bebauungsplan I-10, Wegberg – Friedhofstraße / 21. Änderung in der ergänzten Fassung als Satzung zu beschließen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekanntzumachen.

 

Das Plangebiet liegt in der Ortslage Wegberg im Eckbereich der Straßen Blütenweg und Knospenweg. Der genaue Verlauf des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt zu entnehmen.

 

Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung übernommen.

 

Mit Bekanntmachung dieses Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan I-10, Wegberg – Friedhofstraße / 21. Änderung in Kraft. Zeitgleich werden die Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplans I-10, Wegberg – Friedhofstraße innerhalb des Geltungsbereiches der 21. Änderung aufgehoben.

 

 

Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1, 10 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.

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