25.10.2016 - 7.1 3. Änderung des FNP "Rettungs- und Feuerwache W...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 15Ablehnung: 20Enthaltung: 0

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Beschluss: 

1.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg, er möge - unter Berücksichtigung der Ausführungen in den Anlagen 2 bis 5 - den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlussempfehlungen hinsichtlich der vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, wie beschrieben, folgen.

 

2.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg ferner, er möge den nachfolgenden Hinweis ergänzend in den Bebauungsplanentwurf aufnehmen:

 

„Bei einer zukünftigen Änderung des Bebauungsplans wird die seitens des Landesbetriebes Straßenbau NRW in der Stellungnahme vom 06.05.2016 geforderte Einzeichnung der Sichtdreiecke als auch der Planzeichen entlang der L400 „Bereich ohne Zugänge/Zufahrten“  im Bebauungsplan ergänzt.“

 

3.

Für den Fall, dass der Rat der Stadt im Sinne der Beschlussvorschläge Nr. 1 und 2 entscheidet, wird dem Rat ferner empfohlen, den Beschluss zur 3. Änderung des FNP „Rettungs- und Feuerwache Wegberg“ sowie den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan I-43, Wegberg – Feuerwache, in der geänderten Fassung zu fassen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderliche Genehmigung bei der Bezirksregierung Köln einzuholen und die Beschlüsse anschließend öffentlich bekanntzumachen.

 

Das Plangebiet der 3. Flächennutzungsplanänderung „Rettungs- und Feuerwache Wegberg“ umfasst die Grundstücke Gemarkung Wegberg, Flur 24, Flurstücke 597, 598, 599 und 58.

Das Plangebiet des Bebauungsplans I-43, Wegberg – Feuerwache umfasst lediglich die vorgenannte Parzelle 597.

 

Die genaue Abgrenzung der Gebiete ist aus den der Beratungsvorlage beigefügten Kartenausschnitten ersichtlich.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer neuen Feuerwache im Eckbereich Maaseiker Str. / Grenzlandring zu schaffen.

 

Die zu dem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung in der Fassung vom 19.01.2016 übernommen.

 

Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.

 

 

Der Vorschlag der Vewaltung findet keine Mehrheit.

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?SILFDNR=1034&TOLFDNR=14557&selfaction=print