25.10.2016 - 7.12 Neufestsetzung der Aufwandsentschädigung für di...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

 

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Beschluss:

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzauschusses beschließt der Rat die Verwaltung zu beauftragen, für den Leiter/in der Feuerwehr als Aufwandsentschädigung einen Jahresbetrag von 8.706,- € und die bestellten Stellvertreter/Stellvertreterinnen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von jährlich 50 % des Betrages für den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr, demnach jeweils 4.353,00 €, zu zahlen.

 

Die Auszahlung soll quartalsweise zur Mitte des jeweiligen Quartals erfolgen.

Weiterhin beschließt der Rat auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die Verwaltung zu beauftragen, die Nachzahlungen für das Jahr 2016 zu Beginn des Monats Dezember auszuzahlen, wenn abzusehen ist, dass die überplanmäßigen Mittel im Rahmen des Deckungskreises aufgebracht werden können.

 

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