25.10.2016 - 7.16 Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.16
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 25.10.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Gellissen sagt, dass die Angelegenheit in der letzten Fachausschusssitzung nochmal zeitlich geschoben wurde. Er habe den Anspruch aus moralischen Gründen in der Sache so zu verfahren, wie den Anliegern der Rather Straße zugesagt. Darum möchte er den Beschlussvorschlag der Verwaltung ablehnen.
Frau Schmitz erklärt, dass Sie in der Sache Gespräche geführt hat und sich ihre Meinung geändert habe. Sie möchte darum den Antrag der CDU unterstützen. Es solle aber ein Finanzierungsvorschlag vorgelegt werden und in das Einsparkonzept 2017 mit aufgenommen werden.
Herr Wolters erklärt, dass er Verständnis aufbringe für die Anwohner auf der Rather Straße. Allerdings zwinge die Haushaltssituation der Stadt Wegberg zu entsprechenden Sparmaßnahmen. Am 01.09.2015 habe der Rat einstimmig beschlossen, die Anliegerbeiträge zu erhöhen. Die Haushaltskonsolidierung wäre bei einer Differenz von 180.000 € gefährdet, falls die Anwohner auf der Rather Straße herausgenommen werden. Er fragt an, ob die CDU denn einen Deckungsvorschlag habe. Herr Wolters sieht sich hinsichtlich der finanziellen Lage der Stadt gezwungen, den CDU-Voschlag nicht zu folgen.
Herr Böhm erklärt, dass zwei Herzen in seiner Brust schlagen würden. Zum einen sehe er die Situation der betroffenen Bürger. Er betrachte die Maßnahme jedoch als alternativlos und sehe sich darum gezwungen, den Vorschlag der CDU abzulehnen. Herr Böhm sagt, dass er dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen möchte.
Frau Merz-Valsamidis wundert sich über die verschiedene Interessen. Sie erklärt, dass für Sie das versprochene Wort gelte. Wenn gesagt werde, dass die Rather Bürger einen Betrag „X“ zahlen, dann sollte man sich auch daran halten.
Draufhin stellt Herr Stock den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Rat beschließt, von seinem Beschluss zu den Konsolidierungsmaßnahmen zum HSK betreffend den Erlass einer neuen KAG-Straßenbaubeitragssatzung für alle zukünftig abzurechnenden Maßnahmen nicht abzuweichen und dem Antrag der CDU-Fraktion vom 29.09.2015 (siehe Beschluss des Ausschusses für Bauen, Umwelt und Vergaben vom 12.01.2016), die Regelungen einer neuen Satzung erst nach Abrechnung der Maßnahme Rather Straße anzuwenden, nicht zu folgen.
Der Rat lehnt den Beschlussvorschlag der Verwaltung ab.
