25.10.2016 - 6.5 Anfrage nach § 21 der Geschäftsordnung des Rate...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion stellte mit Datum vom 05.10.2016 (hier eingegangen am 06.10.2016) gem. § 21 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg eine Anfrage, welche als Anlage beigefügt ist.

Für die Verwaltung nimmt Frau Müller-Deilmann hierzu wie folgt Stellung:

Frage 1:

Wann kann mit der zugesagten Beratungsvorlage gerechnet werden?

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:

Im ersten Drittel des Jahres 2017.

Frage 2:

Wie beabsichtigt die Verwaltung mit zukünftigen Fragestellungen der Wiederbesetzungssperre umzugehen?

In einem persönlichen Gespräch erläuterte Herr Böhm, dass die Fraktion wissen möchte, ob die Verwaltung – solange die Wiederbesetzungssperre in Kraft ist – weiter verfahren will wie bisher.

Antwort der Verwaltung zu Frage 2:

Solange die Wiederbesetzungssperre in Kraft ist, ist die Verwaltung grundsätzlich daran gebunden. Sollten Fachbereichs- und Dezernatsleitung der Auffassung sein, dass eine Stelle nicht sechs Monate unbesetzt bleiben kann, wird dies in jedem Einzelfall geprüft und dem Rat ggfls. ein begründeter Antrag auf Aufhebung der  Wiederbesetzungssperre vorgelegt.

Frage 3:

In welchem Umfang konnten bisher alternative Instrumente zu positiven Haushalts-Effekten führen?

Hierzu führte Herr Böhm aus, dass Instrumente wie Aufgabenkritik oder eine andere Verteilung der Aufgaben gemeint seien.

Antwort der Verwaltung zu Frage 3:

Jede freiwerdende Stelle wird in Rücksprache mit den jeweils zuständigen Dezernenten und Fachbereichsleitern einer grundsätzlichen Aufgabenkritik unterzogen. Hierbei wird auch überprüft, ob es effektivere Möglichkeiten der Aufgabenerledigung innerhalb des Fachbereiches selbst oder ggf. dezernatsinterne Lösungsmöglichkeiten gibt. In vielen Fällen führte dies in der Vergangenheit zu Aufgabenneuverteilungen und auch zu niedrigeren Eingruppierungen. Eine konkrete Aufwandsreduzierung hinsichtlich der damit tatsächlich erzielten Haushaltseffekte kann die Verwaltung nicht mitteilen, da diese Beträge nicht stellenspezifisch erhoben werden, sondern mit in der allg. Entwicklung der Personalaufwendungen aufgehen.

 

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Beschluss:

Der Rat nimmt Kenntnis.

 

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