25.10.2016 - 6.7 Anfrage der SPD-Fraktion vom 13.10.2016 gem. § ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Stock verliest hierzu folgende Mitteilung:

 

Die Anfrage der SPD-Fraktion vom 13.10.2016 betreffend Räumlichkeiten, die durch die Stadt Wegberg von Dritten angemietet sind, wird von der Verwaltung nach­folgend beantwortet.

Zu 1.)

„Welche Räumlichkeiten von Dritten hat die Stadt zur Ausübung von Verwaltungstätigkeiten angemietet ?“

Antwort:Zu diesem Zweck sind folgende Gebäude bzw. Räumlich-keiten angemietet:

  1. Ehemaliges Karmeliterkloster, Rathausplatz 4-6

(Standesamt, Friedhofsverwaltung, Rechnungsprüfungsamt)

Mietfläche:  317 m² (Erd- und Obergeschoss)

  1. Hauptstraße 25,  Jugendamt

(Erdgeschoss-Anbau)

Mietfläche:  106 m²

  1. Bahnhofstraße 30-32,  SEWG

Mietfläche:  239 m²

  1. In Tüschenbroich 37,  Flüchtlingsunterkunft

Bereits gekündigt zum 31.12.2016

 

Weiterhin sind angemietet:

-         Forum

-         Atelier-Etage im ehemaligen Kloster, 193 m² (für Stadt Wegberg kostenneutral)

 

 

 

Die Verwaltung überprüft derzeit die Räumlichkeiten der Schule und wird im Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport darüber berichten.

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Beschluss:

Der Rat nimmt Kenntnis.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?SILFDNR=1034&TOLFDNR=14636&selfaction=print