22.11.2016 - 2.1 Bebauungsplan III-21, Arsbeck - Adelgundisweg;-...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Schmelich erkundigt sich, ob durch die Aufnahme der ergänzenden Hinweise evtl. hierauf basierende spätere Schadensersatzforderungen ausgeschlossen seien.

 

Der Techn. Beigeordnete Fabry bestätigt dies.

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Abstimmungsergebnis:einstimmig

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Beschluss:

 

1.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg, er möge - unter Berücksichtigung der Ausführungen in der Anlage 1 der Beratungsvorlage - den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlussempfehlungen hinsichtlich der vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, wie beschrieben, folgen.

 

2.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg ferner, er möge die nachfolgenden Hinweise ergänzend in den Bebauungsplanentwurf aufnehmen:

 

a)     Das Plangebiet ist der Erdbebenzone 2 und der geologischen Untergrundklasse T zuzuordnen. Auf die Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke gemäß DIN 4149:2005-04 und der entsprechenden Bedeutungsbeiwerte wird ausdrücklich hingewiesen.

 

b)     Das Plangebiet befindet sich in einem früheren Einwirkungsbereich des Steinkohlebergbaus, in dem nach derzeitigem Kenntnisstand durch einen Anstieg des Grubenwassers Hebungen an der Tagesoberfläche zu erwarten sind. Diese Bodenbewegungen können, insbesondere bei bestimmten geologischen Situationen wie Unstetigkeiten, zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Dies ist bei Planungen zu berücksichtigen.

 

c)     Die Errichtung und der Betrieb von Klima, Kühl- und Lüftungsanlagen, Luft- und Wärmepumpen sowie Blockheizkraftwerken hat unter Beachtung des „Leitfadens für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten“ der Bund / Länder – Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz LAI zu erfolgen.

 

3.

Für den Fall, dass der Rat der Stadt im Sinne der Beschlüsse Nr. 1 und 2 über die vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen beschließt, wird dem Rat ferner empfohlen, den Bebauungsplan III-21, Arsbeck – Adelgundisweg in der ergänzten Fassung als Satzung zu beschließen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekanntzumachen.

 

Das Plangebiet liegt in der Ortslage Arsbeck und wird von den Straßen Adelgundisweg und Endstraße begrenzt. Der genaue Verlauf des Geltungsbereiches ist im Bebauungsplan eindeutig festgesetzt.

 

Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung übernommen.

 

Mit Bekanntmachung dieses Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan III-21, Arsbeck – Adelgundisweg in Kraft.

 

 

Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1, 10 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023) und § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.

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