22.11.2016 - 1.5.1 Antrag der PVG GmbH -Resources Services & Manag...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.5.1
- Datum:
- Di., 22.11.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Mitteilung:
Die o.g. Firma hat bei der Bezirksregierung Arnsberg einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zu gewerblichen Zwecken vorgelegt. Die Erlaubnis soll der Firma das Recht gewähren, Kohlenwasserstoffe innerhalb des Feldes „Sophia“ aufsuchen zu dürfen. Dieses Feld überdeckt Teile der Städte und Gemeinden Brüggen, Niederkrüchten, Schwalmtal, Wegberg, Erkelenz, Hückelhoven, Geilenkirchen, Heinsberg, Wassenberg, Jüchen, Titz und Linnich. Die Erlaubnis allein berechtigt nicht, konkrete Aufsuchungsarbeiten in dem Erlaubnisfeld zu beginnen. Da die beantragte Erlaubnis erst der Aufsuchung von Rohstoffen dient, ist derzeit naturgemäß weder bekannt, ob überhaupt innerhalb des Erlaubnisfeldes gewinnbare Vorkommen vorhanden sind, noch an welchen Orten weiterführende Aufsuchungsmaßnahmen, wie zum Beispiel das Niederbringen einer Bohrung, in Betracht kommen.
Im Rahmen des Antragsverfahrens wurde die Stadt Wegberg mit Schreiben vom 26.08.2016 von der Bezirksregierung Arnsberg – Abteilung Bergbau und Energie beteiligt.
Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 29.09.2016 wie folgt Stellung genommen:
„… nach den eingereichten Unterlagen dient der oben genannte Antrag auf Erteilung einer bergrechtlichen Erlaubnis der Aufsuchung von Rohstoffen (Flötzgas) und dem Schutz vor Konkurrenten. Weiterführende Aufsuchungsmaßnahmen (z.B. Explorationsbohrungen) sind nicht Gegenstand dieses Antrages. Der Einsatz der sogenannten Fracking-Technologie ist ausgeschlossen.
Gegen den vorliegenden Antrag bestehen von Seiten der Stadt Wegberg keine Bedenken, sofern sichergestellt wird, dass weder durch diesen Antrag, noch durch daraus resultierende Maßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen für Menschen sowie für die Tier- und Pflanzenwelt ausgeschlossen werden. Hierzu zählen insbesondere Gesundheitsgefahren, Lärm und Erschütterungen sowie Veränderungen des Landschaftsbildes.
Vor einer konkreten Förderung ist aus Sicht der Stadt Wegberg eine umfassende Information und Beteiligung der politischen Gremien der Stadt Wegberg und der Öffentlichkeit erforderlich.“
Herr Böhm fragt, was passiere, wenn eine Gebietskörperschaft dagegen sei.
Daraufhin antwortet Herr Fabry, dass die Genehmigung von der Landesregierung erteilt werde. Die Stadt Wegberg sei lediglich zur Abgabe einer diesbezüglichen Stellungnahme aufgefordert worden.
Frau Höhne teilt mit, dass die Freien Wähler hierzu Bedenken haben.
Herr Gellissen fragt, ob Herr Fabry nochmal was zum Verfahren sagen könne.
Seinem Eindruck nach gehe es zurzeit nur darum, dass sich die Firma ein Recht an einer Fläche sichern wolle.
Dies wird von Herrn Fabry bestätigt und eine kurze Ergänzung der Erläuterung zum Verfahren abgegeben.
Der sachkundige Bürger K. Müller sagt, dass es ehrlich wäre, den Vorgang beim Namen zu nennen_Fracking, denn um nichts anderes gehe es hier.
