06.12.2016 - 2.5 Satzung über die Erhebung von Kanalanschluss-Be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.5
- Ausschuss:
- Haupt- und Finanzausschuss (mit PersA)
- Datum:
- Di., 06.12.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Nelsbach erklärt, dass er –wie bereits im Protokoll aus der Niederschrift vom 14.12.2015 ausführte-, dass er der Satzung nicht zustimmen möchte.
Herr Gellissen sagt, dass eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr um 0,28 € von 4,14 €/m³ auf 4,42 €/m³ erschreckend sei. Auch, dass das Niederschlagswasser um 0,11 € steige, sei nicht erfreulich. Das passe grundsätzlich nicht zum Leitbild 2025.
Herr Böhm hat eine Nachfrage hinsichtlich der Vorlage. Er fragt, ob insbesondere die Abschreibungsbasis auf die Gebührenhöhe negative Auswirkungen habe. Er möchte wissen, ob von der Verwaltung geprüft wurde, welche Auswirkungen ein anderer Abschreibungszeitraum hätte.
Herr Wolters erklärt, es sei nicht angenehm der Vorlage zustimmen zu müssen. Im letzten Jahr (2015) habe man die Gebühr um 0,24 € gesenkt. Für Ihn sei wichtig, dass die Grauwassernutzung im Auge behalten werde und ggf. Prüfungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Frau von den Driesch möchte die Vorlage an die Verwaltung zurückgeben und den kalkulatorischen Zinssatz überprüfen lassen. Sie möchte wissen, ob es zulässig sei, unter dem von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) vorgeschlagenem kalkulatorischen Zinssatz zu gehen.
Frau Kühlen erklärt, dass im Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) eine Veränderung der Abschreibungsdauer nicht zulässig sei. Das möchte sie aber auch nochmals prüfen. Der kalkulatorische Zinssatz könne jedoch grundsätzlich gesenkt werden, dort sei die Verwaltung frei. Zur Gegenfinanzierung der durch die Absenkung des Zinssatzes entstehenden Deckungslücke im allgemeinen Haushalt kommt die Anhebung der Grundsteuer B in Frage, bei der ebenfalls die Hauseigentümer belastet werden.
Frau von den Driesch sagt, dass sie nicht zu Lasten der Gebührenzahler den Haushalt verbessern wolle. Sie möchte den derzeitigen Stand halten. Sie möchte den Antrag stellen, die Vorlage an die Verwaltung zurückzugeben und den kalkulatorischen Zinssatz mit 5,5 Prozent zu prüfen. Außerdem sollen dabei die Auswirkungen für die Bevölkerung überprüft werden.
Herr Böhm möchte wissen, welche Veränderungen für einen stabileren Haushalt sorgen und, ob andere Abschreibungszeiträume möglich sind.
Herr Nelsbach sagt, dass die Senkung der kalkulatorischen Zinsen um 0,5 % den Haushalt belasten würden.
Frau Kühlen erklärt, dass sie morgen früh auf die Fragen eingehen werde.
Frau Kaiser schlägt vor, dann auch in anderen Bereichen die kalkulatorischen Zinsen mit 5,5 % zu berücksichtigen.
Herr Stock stellt fest, dass überprüft werden soll, wie sich kalkulatorische Zinsen von 5,5 % auf den Gebührenhaushalt auswirken und, ob eine Verlängerung des Zeitraumes von 50 auf 70 Jahren rechtlich zulässig ist.
Herr Böhm regt an, die Fragen gegebenfalls bis zur kommenden Ratssitzung zu prüfen und dann eine Entscheidung zu treffen.
Herr Stock fragt, ob eine rechtliche Prüfung bis zur Ratssitzung möglich sei.
Daraufhin lässt Herr Stock über die Zurückstellung der Vorlage für die kommende Ratssitzung abstimmen.
