20.12.2016 - 7.14 Antrag der Fraktionen Freie Wähler und FDP vom ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

 

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Beschluss:

Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und –planung beschließt der Rat, die Aufstellung des Bebauungsplanes VI-15, Rath-Anhoven – Erweiterung Gewerbegebiet West zu beschließen.

 

Das Plangebiet, in einer Gesamtgröße von ca. 16,4 ha, befindet sich westlich angrenzend zum bestehenden Gewerbegebiet Rath-Anhoven. Es wird im Norden durch die Straße In Schönhausen, im Osten durch den Beeckbach, im Süden durch die Grambuscher Straße und im Westen durch einen Wirtschaftsweg begrenzt. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist in der beigefügten Kartengrundlage eindeutig festgelegt.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzung zur Erweiterung des Gewerbegebietes Rath-Anhoven, einschließlich einer Ortsrandeingrünung, zu schaffen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.

 

Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666 / SGV. NRW 2023) in Verbindung mit § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGB. I. S.2414). Beide Rechtsvorschriften gelten in der derzeit gültigen Fassung.

 

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