20.12.2016 - 7.11.2 Neue Feuerwache: Neuer Beschlussvorschlag

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zunächst verliest Herr Gellissen eine Mitteilung, welche als Anlage der Niederschrift beigefügt ist.

 

Daraufhin fragt Herr Wolters, warum zwischenzeitlich keine Anregungen vorgetragen worden, obwohl die Planung bereits mehrere Jahre andauere und zitiert dabei folgende Wortmeldungen bezüglich des Tagesordnungspunktes 2.3 aus der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und -planung am13.09.2016:

 

„Ratsherr Böhm weist darauf hin, dass in der kommenden Woche die Arbeitsgemeinschaft Feuerwehr tagt. Er spricht sich für eine Bereitstellung der Unterlagen an die Kommission und eine Beratung der Planungen in diesem Gremium aus. Hier solle u.a. über die Positionierung des Gebäudes im Baufenster sowie die möglichen Auswirkungen bei der Nutzung des Signalhornes im Hinblick auf die Umwelt gesprochen werden.

Ratsherr Gellissen stimmt dem Vorschlag von Herrn Böhm zu.“

 

Er gibt ferner an, dass lediglich Planungsrecht geschaffen werden solle. Änderungen im Bebauungsplan seien auch später noch möglich. Der Kompromissvorschlag von Bürgermeister Stock belaufe sich nun auf Mehrkosten in Höhve von ca. 12.000 €.

 

Herr Böhm sagt, dass sich Rat und Verwaltung mit der Thematik beschäftigt hätten, allerdings keine ganzen vier Jahre. Ein starkes Zeichen seitens der Politik sei die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für den Neubau der Feuerwache. Er dankt dem Bürgermeister für den Kompromissvorschlag und glaubt an die Errichtung der Feuerwache bis zum Jahr 2020.

 

Danach dankt auch Frau von den Driesch dem Bürgermeister für den Kompromissvorschlag. Es habe in der Sache zahlreiche Gespräche gegeben. Nun hoffe sie, dass alle Beteiligten aus dem Verfahren für die Zukunft lernen werden.

 

Herr Arndt erklärt, dass die Grünen mit beiden Vorschlägen hätten leben können. Die Fraktion der Grünen werde dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Herr Nelsbach findet das Verfahren in der Angelegenheit beschämend. Das Ehrenamt der Feuerwehr werde dadurch beschädigt.

 

Herr Gellissen stellt zum Antrag, bei Nr. 4 des Beschlussvorschlages die Worte „(und hierüber) im Rat“ (zu entscheiden)“ hinzuzufügen.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

 

Beschluss:

zum Antrag, bei Nr. 4 des Beschlussvorschlages werden die Worte „zu entscheiden“ an im Beschlussvorschlag vorgsehenen Stelle hinzugefügt.

 

 

Herr Böhm fragt, ob hinsichtlich der Nr. 5 des Beschlussvorschlages neben den Ratsvertretern auch Vertreter der Fachausschüsse genannt werden können.

 

Herr Stock sagt, dass jede Fraktion in der Sache stimmberechtigt sei und Fachkundige benannt werden können.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

 

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Beschluss:

  1. Der Rat der Stadt Wegberg spricht sich für den Neubau der Feuerwache und Fertigstellung bis 2020 aus.

 

  1. Der Rat der Stadt Wegberg beschließt die Dritte Änderung des Flächennutzungsplans „Rettungs- und Feuerwache Wegberg“ wie folgt:

 

2.1 Der Rat der Stadt beschließt - unter Berücksichtigung der Ausführungen in den Anlagen 2 und 4 der Vorlage VO/3577/16 vom 15.08.2016 - den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlussempfehlungen hinsichtlich der vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, wie beschrieben, zu folgen.

 

2.2 Für den Fall, dass der Rat im Sinne des Beschlussvorschlages Nr. 2.1 entscheidet, fasst er ferner, den Beschluss zur 3. Änderung des FNP "Rettungs- und Feuerwache Wegberg".

Der Bürgermeister wird beauftragt, die zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderliche Genehmigung bei der Bezirksregierung Köln einzuholen und den Beschluss anschließend öffentlich bekanntzumachen.

Das Plangebiet der 3. Flächennutzungsplanänderung "Rettungs- und Feuerwache Wegberg" umfasst die Grundstücke Gemarkung Wegberg, Flur 24, Flurstücke 597, 598, 599 und 58.

Die genaue Abgrenzung des Gebietes ist in der Planzeichnung eindeutig dargestellt.

Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer neuen Feuerwache im Eckbereich Maaseiker Straße / Grenzlandring auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung zu schaffen.

Die zu der Flächennutzungsplanänderung gehörende Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung in der Fassung vom 19.01.2016 übernommen.

Grundlage für diese Beschlüsse ist § 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit dem § 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gültigen Fassung.

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung damit, innerhalb der Planzeichnung des Bebauungsplanentwurfes I-43, Wegberg -Feuerwache die überbaubaren Flächen bis zu den festgesetzten "Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft" zu erweitern und auf dieser Grundlage die erneute Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

 

  1. Der Rat der Stadt Wegberg beauftragt die Verwaltung damit, 2017 die Vergabe der Planungs- und Architektenleistungen europaweit, ggfs. unter Zuhilfenahme externen Sachverstands, vorzubereiten, auszuschreiben und hierüber im Rat zu entscheiden.

 

  1. Bei der Vorbereitung der Ausschreibung werden die Ratsvertreter in geeigneter Weise (zum Beispiel durch Entsendung von Mitgliedern in eine Auswahlkommission) beteiligt.

 

 

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Anlagen

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