26.01.2016 - 1.9 Bürgerantrag gemäß § 24 GO bezüglich "Einrichtu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Ratsfrau Merz-Valsamidis schlägt vor, da die Anregung des Bürgers rechtlich nicht umsetzbar sei, analog zur Regelung auf der Bahnhofstraße, auf der Beecker Str. eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h vorzunehmen.

 

Die Erste Beigeordnete Frau Karneth weist darauf hin, dass der Antragsteller ausdrücklich die Einrichtung einer Tempo-30-Zone beantragt habe. Daher könne im Rahmen des § 24 GO hiervon nicht einfach abgewichen werden. Ob der Antragsteller ggf. mit einer anderen Regelung einverstanden sei, wenn diese möglich sei und er erfahre, dass seinem Antrag nicht entsprochen werden könne, könne nur außerhalb des vorliegenden Verfahrens geklärt werden.

 

Reduzieren

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:einstimmig

 

 

Beschluss:

Aufgrund des vorgenannten Abstimmungsergebnisses lehnt der Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung den Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW des Anwohners der Beecker Straße ab und beauftragt die Verwaltung dem Antragsteller ein entsprechendes Schreiben zukommen zu lassen.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?SILFDNR=1045&TOLFDNR=13610&selfaction=print