26.01.2016 - 2.3 Ergänzungsvorlage bezüglich der Einführung eine...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Ratsherr Bonitz teilt mit, dass die seitens seiner Fraktion an die Verwaltung gerichteten Fragen durch die dem Ausschuss vorliegende Vorlage (/3368/15-1-2, TOP 2.4 dieser Sitzung) beantwortet seien. Die SPD-Fraktion werde sich daher für die Alternative B aussprechen.

 

Die Erste Beigeordnete Frau Karneth informiert, dass am 12.01.2016 noch ergänzende Fragen der CDU-Fraktion eingegangen sind, die teilweise durch die Ergänzungsvorlage VO/3368/15-1-1 beantwortet sein dürften. Lediglich die Antworten zu zwei Fragen, die sie gleich anschließend beantworten werde, stehen noch aus.

 

Frage:

Wie oft begeht der Mitarbeiter der Stadt Wegberg momentan die Parkplätze und wie viele Parkzeitverstöße sind dabei aufgetreten?

 

Antwort:

Zurzeit werden die bewirtschafteten Parkflächen zwei- bis dreimal täglich abgelaufen. 2015 wurden im ruhenden Verkehr 2038 Verstöße nach der StVO geahndet. Bezogen auf das Jahr 2015 wurden an Buß- und Verwarngeldern 31.200 € eingenommen, zum Soll gestellt wurden 34.122 €. Das heißt: es gibt bezogen auf das Jahr 2015 noch Außenstände in Höhe von 2.922 €.

 

Frage:

Die Verwaltung soll eine rechtsverbindliche Aussage zum Versteuern der Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung tätigen, nur von etwas auszugehen reicht hier sicher nicht aus.

 

Antwort:

Das Finanzamt Erkelenz hat im Dezember dem FB 401 telefonisch bestätigt, dass die in Wegberg geplante Parkraumbewirtschaftung nicht umsatzsteuerpflichtig und auch kein Betrieb gewerblicher Art ist. Dem ist eine hausinterne Entscheidungsfindung im Finanzamt vorausgegangen.

 

 

Ratsfrau Otten erkundigt sich ferner hinsichtlich der geplanten Höchstparkdauer sowie der Ausgabe von Tagestickets.

Frau Karneth teilt mit, dass die Verwaltung aus Gründen der einfachen Handhabung bislang eine einheitliche Höchstparkdauer von 2 Stunden vorgeschlagen habe. Aus anderen Städten kenne man aber auch kompliziertere Regelungen. Ihr seien Höchstparkdauerregelungen variierend von einer halben Stunde bis zu vier Stunden präsent. Die Zulassung von Tagestickets führe die Notwendigkeit einer Parkraumbewirtschaftung wegen Parkraummangel ad absurdum.

 

Ratsfrau Otten möchte wissen, ob der Zeitrahmen für die max. Parkdauer heute festgelegt werden müsse. Dies verneint Frau Karneth und erläutert, dass diese Entscheidung spätestens zum Zeitpunkt der Programmierung der Parkscheinautomaten vorliegen müsse. Bei differenzierten Regelungen zur Höchstparkdauer müssen diese auch in die vom Rat noch zu beschließende Parkgebührenordnung einfließen.

 

Ratsherr Gellissen erkundigt sich zur Ausgabe von Parkausweisen an die Anwohner des Kirchplatzes in Beeck. Frau Karneth erwidert, dass ihr dieser Sachverhalt nicht bekannt ist. Herr Schulz vom Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit erläutert, dass die im Bereich des Kirchplatzes seit Jahren erteilten Ausnahmegenehmigungen an Anwohner dem dort gegebenen Parkraummangel auf dem Kirchplatz geschuldet seien. Diese Regelung sei auf eine generelle Parkraumbewirtschaftung nicht umsetzbar.

 

Die Erste Beigeordnete erläutert die von der Verwaltung ausgearbeitete Alternative B näher. Sie weist hierbei darauf hin, dass sich der Grundsatz, die bisher mittels Parkscheibe bewirtschafteten Parkflächen zukünftig mit Parkautomaten zu bewirtschaften, in jedem Fall auf die Anzahl nicht aber in jedem Fall auf die Lage der einzelnen Stellplätze beziehe.

 

 

Auf Antrag der CDU-Fraktion wird die Sitzung für zehn Minuten unterbrochen.

 

 

Antrag der CDU-Fraktion

Nach Fortsetzung der Sitzung beantragt Ratsfrau Otten im Namen der CDU-Fraktion in einem Radius von 400 Metern um das Rathaus zukünftig alle Parkplätze mittels Parkscheinautomaten zu bewirtschaften.

 

 

Ratsherr Wolters erkundigt sich zum Hintergrund des Antrages.

Ratsfrau Otten teilt hierzu mit, dass durch diese Regelung eine Bevorzugung der früher eintreffenden Fahrzeughalter bei der Parkplatzauswahl ausgeschlossen werden solle. Hier solle eine Gleichbehandlung erzielt werden.

 

Ratsherr Müller-Holtkamp äußert, dass für ihn das Argument der Gleichbehandlung nachvollziehbar sei. Hinsichtlich dieses Antrages seien jedoch die nachfolgenden Fragen zu klären, die wahrscheinlich nicht spontan durch die Verwaltung beantwortet werden könnten:

 

1.

Wie viele Parkplätze wären von dieser Regelung betroffen?

2.

Wie wirkt sich dies auf die erwarteten Einnahmen aus?

3.

Verändert sich hierdurch die Anzahl der erforderlichen Parkscheinautomaten?

 

 

Der sachkundige Bürger K. Müller weist darauf hin, dass diese Diskussion bereits geführt worden sei. Mit Blick auf die im Zentrumsbereich arbeitenden Menschen solle das bisher verfolgte Konzept der Parkraumbewirtschaftung fortgeführt werden.

 

Bürgermeister Stock spricht sich für eine Entscheidung zu Gunsten der Alternative B aus. Hierbei würden die bisher mittels Parkscheibe bewirtschafteten Parkflächen zukünftig mittels Parkscheinautomaten bewirtschaftet. Das System habe sich für die angesprochenen Flächen bewährt. Es ermögliche auch den in der Nähe des Zentrums Beschäftigten und Anwohnern sowie Personen, die Besorgungen mit einer Dauer von über zwei Stunden vornähmen, ausreichende Parkmöglichkeiten. Ziel der Parkraumbewirtschaftung sei schließlich eine höhere Fluktuation hinsichtlich der Parkplatzflächen zu erreichen.

 

Ratsherr Gellissen weist darauf hin, dass es sich bei der Umstellung der Parkraumbewirtschaftung um eine HSK-Maßnahme handele, mit der auch entsprechende Einnahmen erzielt werden sollen.

 

 

Der Ausschussvorsitzenden ruft den Antrag der CDU-Fraktion zur Abstimmung auf.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 10Ablehnung: 12Enthaltung: 1

 

 

Beschluss:

Aufgrund des vorgenannten Abstimmungsergebnisses ist der Antrag der CDU–Fraktion abgelehnt.

 

 

Der Ausschussvorsitzende lässt sodann über die beiden Alternativen A und B in einem Durchgang abstimmen.

Aufgrund von Differenzen zwischen dem ermittelten Abstimmungsergebnis und der Anzahl der Stimmberechtigten muss die Abstimmung wiederholt werden.

 

Auch bei der zweiten Abstimmung zu den Alternativen A und B ergeben sich Differenzen.

 

Hieran anschließend erklärt Frau Honnes, sich an den beiden vorangegangenen Abstimmungen bewusst nicht beteiligt zu haben, da sie die Möglichkeit mit „Nein“ zu stimmen, vermisst habe. Daraufhin wird vom Ausschussvorsitzenden eine erneute getrennte Abstimmung hinsichtlich der beiden Alternativen vorgeschlagen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende ruft sodann den Beschlussvorschlag A der Vorlage VO/3368/15 (TOP 2.1 der heutigen Sitzung) zur Abstimmung auf. Er erläutert ergänzend, dass dieser eine Parkraumbewirtschaftung der im Radius von 500 m um das Rathaus liegenden bisher mittels Parkscheibe bewirtschafteten Parkplätze zum Inhalt habe. Hiervon werde lediglich im Bereich des Burgparkplatzes abgewichen. Bei dieser Variante solle dieser Parkplatz zukünftig vollständig bewirtschaftet werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 9Ablehnung: 13Enthaltung: 1

 

 

Beschluss:

Aufgrund des vorgenannten Abstimmungsergebnisses ist der Beschlussvorschlag A abgelehnt.

 

 

 

Der Ausschussvorsitzende ruft den Beschlussvorschlag B (Vorlage VO/3368/15-1-1, TOP 2.3 der heutigen Sitzung) zur Abstimmung auf. Er erläutert, dass dieser Beschlussvorschlag eine Parkraumbewirtschaftung in der Form zum Inhalt habe, dass die bisher im Radius von 500 m liegenden und bisher mittels Parkscheibe bewirtschafteten Parkplätze zukünftig mittels Parkscheinautomaten bewirtschaftet werden sollen. Dies solle so auch beim Burgparkplatz umgesetzt werden, der bisher nur zur Hälfte bewirtschaftet worden sei und somit auch zukünftig nur hälftig parkscheinpflichtig werden solle.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 9Ablehnung: 13Enthaltung: 1

 

 

Beschluss:

Aufgrund des vorgenannten Abstimmungsergebnisses ist auch der Beschlussvorschlag B abgelehnt.

 

 

 

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Wolters teilt mit, dass somit die Beratung zur Parkraumbewirtschaftung mittels Parkscheinautomaten ohne einen konkreten Beschlussvorschlag seitens des Fachausschusses an den Rat verwiesen werde.

 

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