14.02.2017 - 1.5 Mitteilungen WBUV -öffentlicher Teil-
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.5
- Datum:
- Di., 14.02.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Zur Mitteilung 1.5.1
Ratsfrau Otten erkundigt sich zum Sachstand beim Antrag der CDU-Fraktion vom 26.04.2016 bezüglich Wasseransammlungen auf der Straße Am Feldrain.
Herr Gaspers erläutert, dass zwischenzeitlich nachgearbeitet wurde und die Bankette bewachsen sei. Nach seiner Kenntnis steht dort nun kein Wasser mehr.
Ratsfrau Otten bittet mit Bezug auf den Antrag vom 18.05.2016 um die Angabe einer Zeitschiene hinsichtlich der archäologischen Untersuchungen des Plangebietes.
Der Techn. Beigeordnete Fabry erläutert, dass zwei der Eigentümer keine Betretungserlaubnis für ihre Grundstücke erteilt hätten und daher eine Änderung der Suchschnitte erforderlich geworden sei. Dies habe zu Verzögerungen geführt.
Ratsherr Bonitz bittet auch hinsichtlich der Erstellung des Masterplanes (Antrag vom 05.02.2015) um Mitteilung eines Zeitplanes. Herr Fabry erläutert, dass ein Gesprächstermin mit dem beauftragten Unternehmen terminiert worden sei. Im Rahmen dieses Gespräches werde auch ein grober Zeitplan abgestimmt werden.
Zur Mitteilung 1.5.2
Ratsherr Bonitz begrüßt die Stellungnahme der Stadt Wegberg. Es merkt an, dass die geplanten Windkraftanlagen näher an die Wohnbebauung in Wegberg als in Wassenberg heranrücken. Er fragt nach, ob die Stadt Wegberg weitere rechtliche Möglichkeiten habe. Techn. Beigeordneter Fabry erwidert, dass die Stadt keine weitere Möglichkeit habe. Herr Dr. Arndt fragt nach, ob der Stadt bekannt sei, ob der NABU rechtliche Schritte einleiten wolle. Techn. Beigeordneter Fabry weist darauf hin, dass der NABU ebenfalls als Träger öffentlicher Belang im Verfahren beteiligt sei und auch eine Stellungnahme abgegeben habe.
Zur Mitteilung 1.5.3
Mit Bezug auf die schriftliche Mitteilung zu diesem Punkt erkundigt sich Ratsfrau Otten hinsichtlich des weiteren Umgangs hiermit sowie ob eine lokale Rechtsgrundlage zur Ahndung geschaffen werden könne.
Der Techn. Beigeordnete teilt mit, dass auch die Verwaltung die Reduzierung der maximalen Bußgeldhöhe bedaure. Eine über die Bestimmungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes hinausgehende Ahndung mittels einer örtlichen Regelung, sei jedoch nicht zulässig.
Zur Mitteilung 1.5.4
Aufgrund von verschiedenen Fragen aus den Reihen des Ausschusses hinsichtlich der Arbeitsgemeinschaft erläutert der Techn. Beigeordnete Fabry deren Bildung wie folgt:
Die Arbeitsgemeinschaft wurde auf Initiative von Bürgermeister Stock gegründet. Mitglieder sind der Bürgermeister, der Techn. Beigeordnete, der Fachbereichsleiter des Fachbereiches Umwelt, Verkehr, Abwasser und der Leiter der Kläranlage Wegberg. Ziel der Arbeitsgemeinschaft ist ein laufender Austausch hinsichtlich der aktuellen Problematik beim Abwasser. Die Arbeitsgruppe ist weder hinsichtlich möglicher Zielvorgaben noch generell zeitlich gebunden. Aufgabe ist eine Begleitung der Problematik.
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Losgelöst von den Mitteilungen erkundigt sich Ratsfrau Otten hinsichtlich eines Gesprächstermins mit der Bezirksregierung Köln über die Fläche des ehemaligen Klinkerwerks in Uevekoven.
Der Techn. Beigeordnete Fabry teilt hierzu mit, dass dieser Gesprächstermin für den kommenden Freitag vorgesehen war, jedoch aufgrund der Erkrankung des Bürgermeisters storniert worden sei.
