27.06.2017 - 3.1 Erlass einer Benutzungs- und Gebührensatzung fü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Beutler erkundigt sich, wann und von wem Benutzungsgebühren bezahlt werden. Frau Karneth erklärt, dass die Benutzungsgebühren grundsätzlich von allen Bewohnern gezahlt werden müssen. Bei Beziehern von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) ist die Stadt zur Übernahme dieser Beträge verpflichtet. Bei anerkannten Flüchtlingen und Obdachlosen werden die Gebühren durch das Jobcenter gezahlt. Zudem müssen Flüchtlinge, die aufgrund eigenen Einkommens keine Leistungen nach dem AsylblG erhalten, diese Gebühr selbst zahlen. Herr Georg Schmitz merkt an, dass der Zeitraum der Aktualisierung der Gebührensatzung in Zukunft kürzer gehalten werden solle. Die Aktualisierung der Zahlen soll alle zwei bis drei Jahre erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Beschluss:

Der Ausschuss für Bildung, Integration und Soziales empfiehlt dem Rat, die Benutzungs- und Gebührensatzung für die Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose in der Stadt Wegberg in der vorliegenden Fassung  zu beschließen.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?SILFDNR=1076&TOLFDNR=15968&selfaction=print