27.06.2017 - 2.1 Integrationsbeauftragter/ Flüchtlingshelfer
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Datum:
- Di., 27.06.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:10
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr G. Schmitz weist zunächst darauf hin, dass der soziale Wohnungsbau weiter gefördert werden müsse.
In der Sache sieht Herr Schmitz den Bedarf als gegeben und die Stelle aktuell als sinnvoll an, so dass dem Beschlussvorschlag grundsätzlich gefolgt werde. Aufgrund des Haushaltssicherungskonzeptes und nicht absehbarer Entwicklungen spreche sich seine Fraktion jedoch gegen eine unbefristete Stelle aus.
Herr Dr. Beutler fragt nach, wie die Stelle aktuell besetzt sei. Frau Karneth erklärt, dass jede Kommune einen Integrationsbeauftragten haben müsse, dies aber nicht, wie zurzeit in Wegberg mit Herrn Pint, der Fachbereichsleiter sein sollte. Dieser habe andere Aufgaben zu erfüllen. Hinsichtlich der Befristung eines Arbeitsvertrages gebe das Gesetz klare Vorgaben: ein Arbeitsvertrag, der sachgrundlos befristet ist, sei maximal für 2 Jahre zulässig.
Herr Schmitz beantragt trotzdem, das Wort „unbefristet“ aus dem Beschlussvorschlag zu streichen und im Personalausschuss die Finanzierung und mögliche Kompensationsmaßnahmen darzustellen.
Frau Kuchenbecker fragt nach, wie lange der Vertrag von Frau Foitzik aktuell noch laufen würde. Herr Pint erklärt, dass diese Stelle gefördert werde und somit refinanziert sei.
