05.09.2017 - 1.7 Anforderungen an den Brandschutz in der Fußgäng...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Ausschussvorsitzende dankt Stadtbrandinspektor Herrn Ralf Jacobs für die anschauliche Präsentation.

 

Herr Fichtl fragt nach, was an der Bepflanzung und Möblierung der Außengastronomie geändert werden könne, damit mehr Stände aufgestellt werden können. Die Anbindung an die Fußgängerzone sei für Veranstaltungen und die Gewerbetreibenden sehr wichtig.

 

Herr Jacobs antwortet, dass die Situation in der Hauptstraße und Karmelitergasse schwierig sei. Man müsse alle Gebäude einzeln begutachten, um feststellen zu können, wo optimiert werden könne.

 

Herr Gellissen fragt nach, ob dies auch umgesetzt werde.

 

Herr Jacobs sagt, dass man eine Planlage erfassen müsse, da die vorhandene Planlage nicht aktuell sei. Zudem müsse mit allen Beteiligten gesprochen werden, um eine Lösung zu finden.

 

Herr Bonitz erkundigt sich nach der gesetzlichen Grundlage.

 

Herr Jacobs antwortet, dass die Anforderungen an die Drehleiter gesetzlich vorgeschrieben und für alle Städte gleich seien.

 

Herr Jahn fragt nach, ob bei Gebäuden mit einer Höhe von 7 Metern kleinere Fahrzeuge eingesetzt werden können als bei Gebäuden mit einer Höhe von 22 Metern.

 

Herr Jacobs erklärt, dass bei Gebäuden geringer Höhe (≤ 7m) die 4-teilige Steckleiter verwendet werden könne. Bei Gebäuden mittlerer Höhe (> 7 – 22m) müsse die Drehleiter benutzt werden.

 

Herr Nießen erkundigt sich, ob der 2. Rettungsweg ausschließlich über die Verkehrsfläche erfolgen müsse.

 

Herr Jacobs sagt, dass baurechtlich vorgeschrieben sei, dass der 2. Rettungsweg auf der öffentlichen Verkehrsfläche gegeben sein muss.

 

Herr Nießen merkt an, dass ein Adventsmarkt nur im Bereich der Kirche zu Unmut in der Bevölkerung führen werde. Er fragt nach, warum die Anforderungen hier so streng seien und beispielsweise in der Stadt Erkelenz machbar seien.

 

Herr Jacobs führt aus, dass es sich bei den Anforderungen um geltendes Recht handle und ein 2. Rettungsweg sichergestellt werden müsse. Zudem müsse es immer jemanden geben, der die Verantwortung übernimmt.

 

Herr Lambertz sagt, dass die Bedenken geprüft werden.

 

Die Ausschussvorsitzende appelliert an die Verwaltung, die Durchführung eines Adventsmarktes in der Fußgängerzone zu ermöglichen.

 

Anmerkung der Schriftführung:

Die Präsentation wurde der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr nimmt Kenntnis.

 

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Anlagen

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