12.09.2017 - 2.1 Bewilligung von Altersteilzeit gemäß § 66 Lande...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Otten hat eine Verständnisfrage hinsichtlich des gesetzlichen Anspruchs der tariflich Beschäftigten.

 

Frau Müller-Deilmann erläutert, dass 2,5 % der tariflich Beschäftigten von einer Regelung nach dem Altersteilzeitgesetz Gebrauch machen können und gfs. Einschränkungen durch eine Dienstvereinbarung gemacht werden könnten.

 

Frau Otten fragt nach, ob ein einklagbarer Anspruch bestünde, wenn die 2,5 % Quote nicht erfüllt sei.

 

Frau Müller-Deilmann beantwortet die Frage dahingehend, dass sie dies im Moment nicht mit 100%iger Sicherheit sagen könne.

 

Frau v.d.Driesch dankt der Verwaltung für die Vorlage und vertritt die Meinung, dass zu diesem Thema ein Grundsatzbeschluss gebraucht wird. Solange die Stadt sich im HSK befindet, könne man sich Altersteilzeit nicht leisten. Sie stellt dies zum Antrag.

 

Frau Dr. Broy spricht sich dafür aus, genaue Kriterien, gfs. auch Ausnahmen festzulegen, bei deren Erfüllung ATZ auch Beamten / Beamtinnen gewährt werden kann.

 

Frau Merz-Valsamidis spricht sich im Bereich der tariflich Beschäftigten gegen eine Dienstvereinbarung bei einem Anspruch auf Altersteilzeit aus, auch im Hinblick auf die Schranken des HSK.

 

Herr Bürgermeister Stock weist darauf hin, dass es sich bei der Beratungsvorlage um die Altersteilzeit für den Beamtenbereich handelt. Solange hier keine neue Entscheidung getroffen wird, bleibt die bisherige Regelung, die der Rat im Jahre 2009 getroffen hat, bestehen.

 

Frau v.d.Driesch weist nochmal auf den statusrechtlichen Unterschied hin. Da das Thema Altersteilzeit nicht neu ist, hat sie Bedenken zur Verwendung der Mittel aufgrund des HSK. Man hätte die Möglichkeit einen Grundsatzbeschluss zu treffen, dieser muss aber gerichtsfest sein.

 

Frau Otten sieht die Möglichkeit einen Grundsatzbeschluss ohne finanzielle Belastungen zu schließen, wenn man ATZ nur dort zulässt, wo Stellen abgebaut oder Restrukturierungsmaßnahmen eingeleitet werden.

 

Frau Dr. Broy merkt an, auch Stellenverschiebungen mit einzubeziehen, gfs. wären das Beamtenrecht und das Tarifrecht gleich zu stellen.

 

Herr Müller-Holtkamp äußert einen Grundsatzbeschluss treffen zu wollen in dem für die Beamten keine Möglichkeit zur Altersteilzeit besteht.

 

Herr Bürgermeister Stock betont nochmal, dass die Regelungen von 2009 weiterhin gültig sind und eine Konkretisierung hier besser wäre. Generell bestehen zwei Möglichkeiten. Entweder man schließt die Altersteilzeit generell aus oder man entwickelt Rahmenbedingungen.

 

Frau Erste Beigeordnete Karneth weist darauf hin, dass die Quote im Beamtenbereich bei einer niedrigen Personenzahl ungünstig wäre.

 

Frau v.d.Driesch ist der Ansicht, dass es schwierig ist Kriterien zu entwickeln und in Zeiten des HSK gespart werden muss. Für das Personal ist Klarheit in der Angelegenheit wichtig. Sie wiederholt ihren Antrag.

 

Frau Otten schließt sich nun der Meinung von Frau v.d.Driesch an.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 10Ablehnung: 0Enthaltung: 1 (Bündnis 90/Die Grünen)

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Beschluss:

Der Ausschuss für Personal und Personalentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg folgenden Grundsatzbeschluss im Sinne des § 66 Absatz 3 Landesbeamtengesetz (LBG NRW) zu fassen: Von der Anwendung der Vorschrift des § 66 Absatz 1 und 2 LBG wird – solange sich die Stadt Wegberg im HSK befindet – abgesehen.