19.09.2017 - 1.6 Erneuerung der Wärmeversorgungs- und Lüftungste...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.6
- Datum:
- Di., 19.09.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsfrau Otten spricht sich für eine ergänzende Schaffung von Wandabtrennungen in der Fahrzeughalle aus.
Ferner teilt sie mit, dass die CDU-Fraktion den Beschlussvorschlag mittrage, jedoch verbunden mit der Bedingung, dass die Fördermittel wie dargestellt, gewährt würden.
Auf Nachfrage von Frau Höhne gibt Herr Pape einige Erläuterungen zur Inbetriebnahme der Fahrzeuge in der Fahrzeughalle.
Herr Dr. Arndt weist darauf hin, dass trotz Förderung ein Fehlbetrag von ca. 32.000,- € bestehe.
Kämmerin Kühlen sichert die aktuellen Zahlen im Rahmen der Niederschriftserstellung zu.
Anmerkung der Schriftführung:
Durch die Kämmerin wurden im Nachgang zur Sitzung die Kosten und die Finanzierung wie folgt dargestellt:
Entsprechend den Ausführungen in der Vorlage können 90 % der Kosten in Höhe von ca. 670.000,- € aus Fördermitteln des Kommunalinvestitionsfördergesetzes (KInvFG) finanziert werden (= 603.000,- €). Die hiernach verbleibenden Mittel aus dem KInvFG (rd. 67.200,- €) können noch umverteilt werden. Durch die am 26.11.2016 in Kraft getretene Änderung des KInvFG hat der Bund den bisherigen Förderzeitraum generell um 2 Jahre verlängert. Danach gilt: Finanzhilfen können nur für Investitionsvorhaben oder selbstständige Abschnitte von Investitionsvorhaben eingesetzt werden, die bis zum 31. Dezember 2020 vollständig abgenommen wurden und spätestens im Jahr 2021 vollständig abgerechnet werden. Sobald die Kosten für die Erneuerung der Wärmeversorgungs- und lüftungstechnischen Anlagen Baubetriebshof feststehen, werden die übrigen Fördermittel nach Zustimmung des Rates einer anderen Investitions- oder Sanierungsmaßnahme zugeordnet. Das vorgenannte Gesetz schreibt einen Eigenanteil in Höhe von 10 % vor.
Ratsfrau Otten beantragt die Erweiterung des Beschlussvorschlages um den Vorbehalt, dass die Förderung der Maßnahme wie in der Vorlage dargestellt, erfolgt.
Der Ausschussvorsitzende ruft den diesbezüglich erweiterten Beschlussvorschlag zur Abstimmung auf.
Beschluss:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe beschließt die Erneuerung der Wärmeversorgungs- und lüftungstechnischen Anlagen in Art und Umfang wie textlich beschrieben. Für die Wärmeerzeugung soll die beschriebene Variante 5 zur Ausführung kommen, eine Erdgas-betriebene Luft/Wasser-Wärmepumpe in Kombination mit einer Spitzenlast Gas-Brennwertheizung.
Voraussetzung für die Durchführung des vorgenannten Beschlusses ist, dass die Gewährung der Fördermittel, wie in der Vorlage unter „Kosten und Finanzierung“ dargestellt, erfolgt.
