19.09.2017 - 2.2 Bebauungsplan I-3A, Wegberg - Beeckerheide West...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.2
- Datum:
- Di., 19.09.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Nießen erkundigt sich zur seitens der Verwaltung vorgesehenen Art der Bebauung.
Frau Heilwagen vom Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen teilt mit, dass analog zur umliegenden Bebauung, eine Ausweisung als allgemeines Wohngebiet beabsichtigt sei.
Ratsherr Nießen spricht sich für eine weitestgehende Ausnutzung des Grundstücks aus.
Frau Heilwagen sichert eine Bereitstellung entsprechender Unterlagen zur Diskussion im Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe zu.
Herr Müller regt an, den Beschlussvorschlag entsprechend zu ergänzen.
Der Ausschussvorsitzende ruft sodann den erweiterten Beschlussvorschlag zur Abstimmung auf.
Beschluss:
a) Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe schlägt dem Rat der Stadt vor, die Aufstellung des Bebauungsplanes I-3A, Wegberg – Beeckerheide West / 5. Änderung zu beschließen.
Das Plangebiet liegt innerhalb der Ortslage Wegberg innerhalb des Wohnbereiches „In Beeckerheide“. Der genaue Verlauf des Geltungsbereiches des Bebauungsplangebietes ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt zu entnehmen.
Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umnutzung der ursprünglich vorgesehenen Spielplatzfläche in eine Fläche für Wohnnutzung zu schaffen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.
Gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) wird dieser Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit aufgestellt.
Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023), in Verbindung mit den §§ 2 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414). Beide Rechtsvorschriften gelten in der derzeit gültigen Fassung.
b) Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe schlägt dem Rat der Stadt vor, er möge die Verwaltung beauftragen, die erforderlich werdenden Planungskosten im Haushaltsentwurf 2018 vorzusehen.
c) Soweit der Rat den Aufstellungsbeschluss trifft, sind dem Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe entsprechende Informationen hinsichtlich Art und Maß der geplanten Wohnbebauung vor Beginn der Auslegung der Entwurfsunterlagen zur Beratung bereitzustellen.
