14.11.2017 - 1.7 Errichtung des Spielplatzes "Ryther Weg"

Beschluss:
verwiesen
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Wortprotokoll

Ratsherr G. Schmitz erinnert an den Wunsch seiner Fraktion, weniger gut genutzte Spielplätze im Stadtgebiet zugunsten sogenannter Schwerpunkt-Spielplätze aufzugeben. Von daher spricht er sich eher gegen einen neuen, kleineren Spielplatz aus. Darüber hinaus verweist er auf den Antrag der FDP-Fraktion vom 04.04.2017 zur Schaffung eines kommerziellen Großflächenspielplatzes. In der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe am 19.09.2017 sei die SEWG beauftragt worden, geeignete Investoren zu suchen und mit diesen in Kontakt zu treten. Seine Fraktion würde die Mittel lieber für die Entwicklung dieses Spielplatzes einsetzen.

Diesem Vorschlag widerspricht Ratsherr Arndt energisch. Der FDP-Antrag be- handele einen kommerziellen Spielplatz eines privaten Investors, der nicht mit städtischen Geldern finanziert werden sollte. Seine Fraktion spreche sich für den ursprünglichen Beschlussvorschlag aus. Der Spielplatz Ryther Weg sollte errichtet werden, da das schließlich den Familien mit dem Bebauungsplan versprochen worden sei.

Frau Esser hält den Spielplatz ebenfalls für wünschenswert, spricht sich aber zur Finanzierung für eine Schließung des wenig genutzten Spielplatzes „Netteweg“ und den Verkauf des Grundstückes am Netteweg aus, um den neuen Spielplatz „Ryther Weg“ zu finanzieren. 

Ratsherr Wolters meldet für seine Fraktion noch Beratungsbedarf an und schlägt als alternativen Standort für einen neuen Spielplatz außerdem das Flurstück 28 (Rurweg/Ecke Netteweg) vor. Da sich dieses Grundstück aber in Privatbesitz befindet, hat sich dieser Vorschlag bereits erledigt.

Frau von den Driesch erkundigt sich, was unter einem „pflege-extensiven Spielplatz mit modellhaftem Charakter“ zu verstehen sei.

Herr Pint erwidert, dass damit ein Spielplatz gemeint ist, auf dem insbesondere die Fallschutzflächen gerade eingegrenzt und die Rasenflächen eben und somit einfach zu mähen sind und auf dem wenig wartungsintensive Holzspielgeräte aufgestellt werden.

Letztendlich sollen die erforderlichen Unterhaltungsarbeiten möglichst schnell und einfach durchgeführt werden können.

 

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Beschluss:

Im Ausschuss besteht Einigkeit darüber, dass noch Beratungsbedarf besteht und die Vorlage daher zurück an die Verwaltung verwiesen wird, verbunden mit dem Auftrag, diese in die nächste Sitzung des Ausschusses für Bildung, Integration und Soziales erneut einzubringen.