14.03.2017 - 2.1 Antrag der Fraktionen CDU, AfW und FDP vom 09.0...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Gellissen regt an, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass die Stellungnahme der Örtlichen Rechnungsprüfung immer dem Rat vorzulegen ist, unabhängig davon, ob eine Satzungsänderung erforderlich ist.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Beschluss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, § 4 Absatz 1 Nr.5 der Rechnungsprüfungsordnung wie folgt zu fassen:

 

„5. die Prüfung der Gebührenbedarfsberechnungen. Über die Prüfung ist eine Stellungnahme zu verfassen, die die wesentlichen Aussagen des Prüfberichts beinhaltet. Die Stellungnahme ist dem Rat zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

Ferner wird die Verwaltung bei Gebührenabweichungen in einzelnen Gebührenarten in Höhe von min. 30 % beauftragt, der Örtlichen Rechnungsprüfung mit der Gebührenkalkulation eine vergleichende Gegenüberstellung der bisherigen Gebühren sowie der Ursachen für diese Abweichungen vorzulegen. Die Örtliche Rechnungsprüfung prüft die Gegenüberstellung und die Ursachen und nimmt das Ergebnis mit in die Stellungnahme auf.

 

 

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