11.09.2018 - 1.6 Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Arndt fragt nach, unter welchen Voraussetzungen die Beschilderungen in Wassenberg an der B221 erlaubt seien.

 

Herr Schulz erklärt, dass – wie in der Vorlage geschildert – versucht worden sei, die Hinweisbeschilderung über „touristische Route“ hinzubekommen. Denn es sei zulässig, auf historische Zentren hinzuweisen, Wassenberg mache das so. Allerdings sei der Wegberger Verwaltung auf die entsprechende Anfrage hin mitgeteilt worden, Wegberg fehle die historische Bedeutung.

 

Herr Klein merkt an, dass sich das Haus Wildenrath, der „Alde Berg“ und auch die Dalheimer Mühle im unmittelbaren Nahbereich der B221 befinden. Vielleicht könne darauf hingewiesen werden. Dies solle nochmals geprüft werden.

 

Herr Schulz antwortet, dass die Hinweisbeschilderung auf die Mühlenstadt im Fokus stand. Es müsste dann erneut beim Ministerium angefragt werden, ob eines der genannten Objekte als historische Bedeutung anerkannt werden könne.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr nimmt Kenntnis.