11.09.2018 - 1.5 Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den R...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Klein teilt für die SPD-Fraktion mit, dass der Punkt Gebührenfreies Parken für elektrisch betriebene Fahrzeuge im Stadtgebiet nicht zufriedenstellend sei. Es könne eine Gebührenbefreiung für E-Fahrzeuge im Stadtgebiet erlaubt werden. Das Argument, dass Parkplätze an den Ladestationen für kostenfreies Parken zur Verfügung stehen, sieht die SPD-Fraktion kritisch, da die Ladestationen dem Aufladen von E-Fahrzeugen dienen solle und nicht dem kostenfreien Parken gewidmet sein solle. Auch gebe es bereits einige Urteile zu widerrechtlichem Parken von E-Fahrzeugen ohne Ladevorgang an Ladestationen. Weiterhin merkt er an, dass es genügend Beispiele für eine mögliche Beschilderung gebe. Es könne beispielsweise eine Kennzeichnung in einfacher Weise auf den Parkscheinautomaten in Form eines Aufklebers angebracht werden.

 

Die SPD-Fraktion wünscht die Änderung des Beschlussvorschlages wie folgt: „Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung zu beauftragen, kostenfreies Parken für elektrisch betriebene Fahrzeuge für die Bewirtschaftungszeit im Rahmen der Höchstparkdauer im Stadtgebiet einzuführen. Für den Nachweis ist eine Parkscheibe im Fahrzeug zu hinterlegen.“

 

Frau von den Driesch bittet um eine schriftliche Mitteilung der zuvor genannten neuen Informationen.

 

Frau Karneth führt aus, dass für die von der SPD beantragte Variante kein eigenes Zusatzzeichen in die StVO aufgenommen worden ist, man sich also ggfs. mit Aufklebern behelfen müsse. Aus ihrer Sicht sei auch die Beschränkung des Parkens auf den Ladevorgang kaum praktikabel. Denn selbst wenn der Parkende – z. B. über Apps - die Information erhalte, dass der Ladevorgang seines E-Fahrzeugs abgeschlossen ist, sei nicht damit zu rechnen, dass er sich dann zum Fahrzeug begibt, um sein Fahrzeug vom privilegierten auf einen anderen Parkplatz umzusetzen. Es werde in der Praxis darauf hinauslaufen, dass die E-Fahrzeuge so lange am Kabel gelassen werden, wie der Fahrer des E-Fahrzeugs einen Parkplatz braucht. Auch gebe es keinen entsprechenden Ordnungswidrigkeitentatbestand, mit dem „Parken eines E-Fahrzeugs ohne Ladevorgang“ geahndet werden könne. Bußgeldrechtlich relevant überwacht werden könne nur das Parken von „Nicht-E-Fahrzeugen“ auf für E-Fahrzeuge ausgewiesenen Parkplätzen.

 

Da Herr Klein, Frau von den Driesch und Herr Gellissen für ihre Fraktionen den Beschlussvorschlag der Kenntnisnahme monieren, stellt Frau Karneth klar, dass der Ausschuss bei einem Antrag nach § 2 der Geschäftsordnung richtigerweise einen Beschlussvorschlag der Verwaltung erwarten darf, über den abgestimmt werden kann. Der Beschlussvorschlag „Kenntnisnahme“ sei hier ein Versehen. Allerdings sei der Ausschuss ja nie an den Beschlussvorschlag der Verwaltung gebunden.

 

Herr Becker regt an, das Thema noch einmal in den Fraktionen zu beraten und die Entscheidung zu vertagen.

 

Im Hinblick darauf, dass die 2 vorhandenen Parkplätze an der Ladesäule auf dem Parkplatz Schwalmaue zurzeit nur vereinzelt frequentiert werden und noch 10 weitere Parkplätze an Ladesäulen geschaffen werden, schlägt Frau Karneth vor, doch die Zeit noch abzuwarten, bis alle 12 Ladesäulen installiert sind. Dann werde man sehen können, wie die Resonanz sei, wie viele E-Fahrzeuge in Wegberg in Erscheinung treten.

 

Herr Gellissen überstützt den Vorschlag von Frau Karneth und Herrn Becker. Man solle erst die Auslastung der Ladesäulen abwarten und sich danach Gedanken über weitere Vorgehensweisen und Beschilderungen machen.

 

Die Ausschussvorsitzende stellt fest, dass der Wunsch bestehe, in der heutigen Sitzung keine Entscheidung zu treffen. Die Verwaltung solle unter den neuen Gesichtspunkten erneut recherchieren und für eine der nächsten Sitzungen eine Entscheidungsvorlage vorbereiten.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr nimmt Kenntnis.

 

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