20.03.2018 - 1.4 Neuinstallation von vier Photovoltaikanlagen, V...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsfrau Otten erkundigt sich hinsichtlich der nachfolgenden Punkte:

a)

Wurde das Satteldach des alten Klassentrakts hinsichtlich seines aktuellen Zustandes geprüft, um Reparaturen nach Montage der Photovoltaikanlage auf absehbare Zeit zu vermeiden?

b)

Warum ist der Amortisierungszeitraum bei der Photolvoltaikanlage auf der Kläranlage länger?

c)

Wurden Fördermöglichkeiten für die Anlagen geprüft?

 

 

Der Techn. Beigeordnete Thies nimmt hierzu wie folgt Stellung:

a)

Der bauliche Zustand der Dachfläche wird immer vorab überprüft.

b)

Die Information wird zur Niederschrift gegeben.

c)

Eine Prüfung ist erfolgt. Es bestehen keine Möglichkeiten hinsichtlich einer Förderung.

 

 

Mitteilung der Schriftführung:

Hinsichtlich der Frage von Ratsfrau Otten teilte im Anschluss an die Sitzung der FB 303 folgendes mit:

 

Die längere Amortisationszeit ist in zwei Punkten begründet:

 

  1. Höhere Investitionskosten
    Auf der Kläranlage wird seit längerer Zeit ein BHKW betrieben. Dieses kann Strom ins öffentliche Netz der NEW Netz GmbH einspeisen. Zur Erfassung der möglichen Einspeisung wurde daher seinerzeit ein Zweirichtungszähler in der Trafo­station der Kläranlage eingebaut.
    Auch bei den neuen PV-Anlagen ist eine Einspeisung ins öffentliche Netz der NEW Netz GmbH möglich.
    Da für das BHKW und die PV-Anlagen jedoch unterschiedliche Einspeise­vergütungen bestehen werden, muss eine sogenannten „Kaskadenmessung“ installiert werden. Hierdurch kann im Falle einer Einspeisung festgestellt werden, ob diese durch das BHKW oder die PV-Anlagen erfolgt. Die Kaskadenmessung ist aufwendiger als eine „normale“ Erzeugungs- und Einspeisemessung. Diese Mehrkosten wurden bei der Kalkulation berücksichtigt.

 

  1. Geringer Strompreis für „Großabnahmestelle“ Kläranlage
    Aufgrund der sehr hohen Stromverbräuche auf der Kläranlage wurde für diesen Verknüpfungspunkt bei der letzten Ausschreibung ein niedriger Strompreis (2016) von 15,45 ct/kWh bzw. 14,562 ct/kWh ab einem Verbrauch von über 1.000.000 kWh (für jede kWh ab 1.000.000 kWh) erzielt.
    Für die Kalkulation wurde der Wert von 14,562 ct/kWh angesetzt, da durch den Eigenverbrauch nur die Spitze des Gesamtverbauchs von über 1.000.000 kWh verringert wird. Im Vergleich zur Kläranlage lagen die Stromkosten (2016) bei der Grundschule Wildenrath und dem Philosophenweg bei 22,1 ct/kWh.

 

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Abstimmungsergebnis:einstimmig

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Beschluss:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe beauftragt die Verwaltung die begonnene Planung der vier Photovoltaikanlagen in der vorgestellten Ausführung fortzuführen und das erforderliche Ausschreibungs- und Vergabeverfahren durchzuführen.

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