08.05.2018 - 1.7 Eintragung eines Bodendenkmals in die Denkmalli...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der sachkundige Bürger Dr. Arndt äußert, dass seiner Ansicht nach die Eintragung der Artilleriestellung als Bodendenkmal unnötig sei. Es seien diverse Bodendenkmäler dieser Art außerhalb des Stadtgebietes vorhanden. Er befürchtet, dass die Anlage zu einem Wallfahrtsort für Rechtsradikale werde. Die Fläche solle besser für die Tiere erhalten bleiben.

 

Er spricht sich dafür aus, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zu folgen und fordert die anderen Ausschussmitglieder auf, ebenfalls gegen die Eintragung des Bodendenkmals abzustimmen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 19

Ablehnung: 3 (Fraktion AfW + Dr. Arndt Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Enthaltung: 1 (Fraktion Die Linken)

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Beschluss:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe beschließt die Eintragung der auf den Grundstücksflächen Gemarkung Wildenrath, Flur 4, Parzelle 52 und Flur 5, Parzelle 1 befindlichen Artilleriestellung in die Liste der Bodendenkmäler der Stadt Wegberg.

 

Das Objekt erhält die lfd.-Nr. B-028 und die Bezeichnung „Artilleriestellung bei Wildenrath“.