04.09.2018 - 2.5 Bebauungsplan IX-4, Merbeck - St.-Maternus-Stra...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 22Ablehnung: 0Enthaltung: 1 (FDP)

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Beschluss:

a)

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe schlägt dem Rat der Stadt vor, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 16.12.2008 zum Bebauungsplan IX-4, Merbeck – St.-Maternus-Straße zu beschließen.

 

b)

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe schlägt dem Rat der Stadt vor, die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan IX-4, Merbeck – St.-Maternus-Straße zu beschließen und das Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchzuführen.

 

Der Bebauungsplan soll Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthalten.

 

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Merbeck, nordöstlich der Pfarrkirche im Eckbereich der Straßen Am Sportplatz und St.-Maternus-Straße. Die genaue Abgrenzung ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbauentwicklung innerhalb des Plangebietes zu schaffen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Beschlüsse öffentlich bekannt zu machen.

 

Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666 / SGV. NRW 2023) in Verbindung mit den §§ 2 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634). Beide Rechtsvorschriften gelten in der derzeit gültigen Fassung.

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