04.09.2018 - 2.4 Bebauungsplan III-7, Dalheim-Rödgen - Rödgener ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.4
- Datum:
- Di., 04.09.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe schlägt dem Rat der Stadt vor, die Aufstellung des Bebauungsplanes III-7, Dalheim-Rödgen – Rödgener Straße zu beschließen.
Das Plangebiet in einer Gesamtgröße von ca. 1,1 ha befindet sich südlich der Straße Marienberg, nördlich der Straße Hessenfeld und westlich der Rödgener Straße. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist in der beigefügten Kartengrundlage eindeutig festgelegt.
Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbauentwicklung innerhalb des Plangebietes zu schaffen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.
Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666 / SGV. NRW 2023) in Verbindung mit § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634). Beide Rechtsvorschriften gelten in der derzeit gültigen Fassung.
