06.11.2018 - 1.7 Offene Ganztagsgrundschule hier: Satzung zur Er...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.7
- Datum:
- Di., 06.11.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Auf Nachfrage von Frau Wagner hinsichtlich des höheren Stellenanteils erklärt Frau Karneth die Zusammensetzung der Anteile für den Stellenmehrbedarf.
Herr Pint erläutert dann nochmals das Verfahren: Der Schulträger muss derzeit einen Eigenanteil je OGS-Platz in Höhe von 461,00 €/Jahr erbringen, der durch Elternbeiträge refinanziert werden kann, bis auf die Personalkosten im Rathaus. Dieses soll nun im Wege einer Gebühren-Satzung erfolgen und zwar durch die entsprechenden Gebühreneinnahmen und durch Landeszuschüsse.
Hinsichtlich der Gebührenberechnung ist eine freiwillige Beitragseinstufung möglich; d.h., jeder wird zunächst in die höchste Stufe eingestuft, es sei denn, derjenige weist nach, dass er weniger verdient.
Auf Nachfrage von Frau von den Driesch, wann denn die Satzung in Kraft treten solle, erwidert Herr Pint, dass diese in Bearbeitung sei, an den Prozentsätzen werde noch gefeilt. Er ist zuversichtlich, dass man zum neuen Schuljahr 2019 damit an den Start gehen könne. Wichtig ist ihm die Anmerkung, dass die alten Beiträge angemessen und einheitlich waren; die neue Satzung und die Preis-Anpassung werden aufgrund der Einkommens-Staffelungen aber insgesamt nicht zu Einnahmesteigerungen führen.
Der Preis für das Mittagsessen werde je nach Standort ca. 40,00 € im Monat betragen, eine Reduzierung über BUT-Leistungen ist möglich.
Die SPD-Fraktion begrüßt wegen der sozialen Beitragsstaffelung den Vorschlag der Verwaltung auf Anpassung der Gebühren. Auf Nachfrage erläutert Herr Pint, dass die Einkommensgrenzen der Stufe 1 mit denen der Kindergartenbeiträge vergleichbar sind. Wer unter diese Grenzen fällt, wird von der Beitragspflicht befreit.
Frau Esser regt an, beim Kreis Heinsberg nachzufragen, ob die Aufgaben von dort aus erledigt werden könnten.
Herr Pint erwidert, dass er bereits mit den zuständigen Personen beim Kreis gesprochen habe, von dort wurde kein besonderes Interesse signalisiert, zudem würden im Falle der Aufgabenerledigung die Kosten letztendlich über eine Spitzabrechnung komplett auf die Stadt Wegberg abgewälzt.
Frau Karneth ergänzt, dass die gesetzliche Zuständigkeit bei der Kommune liege. Und wenn es eine gesetzliche Verpflichtung für bestimmte Aufgaben gebe, dann sind diese Arbeiten zu erledigen, auch wenn dadurch zusätzliche Personalkosten entstehen.
