12.06.2018 - 2.1 Preisanpassung der städtischen Theaterveranstal...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Otten beantragt, zur Kostendeckung den niedrigeren ermäßigten Abopreis aus der Tabelle des Beschlussvorschlages zu streichen und dafür die Beträge aus der Tabelle auf Seite 3 einzusetzen.

Herr Wolters empfindet diese Forderung als unverständlich, ein Theater sei nie Kostendeckend. Kultur sei wichtig, ein Fundament des demokratischen Zusammenseins und jedem Menschen zu ermöglichen. Er spricht sich für eine moderate Preissteigerung aus.

Herr Kuhr begrüßt den Verwaltungsvorschlag, die Stadt komme somit ihrer sozialen Verantwortung nach.

 

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Herr Stock lässt zunächst über den Vorschlag der Verwaltung abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  8 (BM, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke)

Ablehnung:15 (CDU, AfW, FDP, Freie Wähler)

Enthaltung:  0

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung ist somit abgelehnt. Herr Stock lässt nun über den geänderten Beschlussvorschlag der CDU abstimmen mit dem Bemerken, dass für die Ratssitzung noch der Beschlussvorschlag zu 1. Entsprechend angepasst werden müsse.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:  15 (CDU, AfW, FDP, Freie Wähler)

Ablehnung:    8 (BM, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke)

Enthaltung:    0

 

Somit gilt der geänderte Beschlussvorschlag der CDU als genommen.

 

 

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Beschluss:

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, die HSK Maßnahme „Reduzierung oder Streichung von Theaterveranstaltungen“ mit den bisherigen Konsolidierungsbeiträgen nicht fortzusetzen.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Preise im Theaterabonnement der Stadt wie folgt anzuheben:

 

Rang

Abopreis

Einzelkarten

regulär

ermäßigt *

regulär

ermäßigt*

I

107,80 €

101,80 €

29,70 €

27,70 €

II

102,80 €

96,80 €

27,70 €

25,70 €

III

97,80 €

91,80 €

25,70 €

23,70 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Ermäßigungsgründe für folgende Personenkreise: 

 

  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre,
  • Schüler und Studenten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres,
  • Personen, die ein „Freiwilliges Soziales Jahr“ oder den    „Bundesfreiwilligendienst“ ableisten,
  • Schwerbehinderte mit Schwerbehindertenausweis (mindestens 50%),
  • Inhaber der EURECARD,
  • Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt u.a.),
  • Empfänger von Wohngeld und
  • Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Jobcenter), 

 

sollen aus sozialen Gründen beibehalten werden. Die Anspruchsvoraussetzung muss durch Vorlage entsprechender aktueller Belege nachgewiesen werden.

 

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