27.11.2018 - 2.5 Dritte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt W...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Stock teilt mit, dass die Verwaltung sich derzeit mit der Berechnung des Stundenverrechnungssatzes für die Einsatzstunden des Baubetriebshofes beschäftige. Es sei beabsichtigt, für die interne Leistungsverrechnung 2018 den bisherigen „Mischstundenverrechnungssatz“ in einem ersten Schritt in einen Stundenverrechnungssatz für Personal und einen Stundenverrechnungssatz für Fahrzeuge/Maschinen aufzuteilen.

Herr Wolters befürwortet dies, da so die Kosten transparent darstellbar seien.

Herr Nelsbach teilt mit, dass seine Fraktion dem Vorhaben nicht zustimmen könne, da sich die kalkulatorischen Zinsen bereits jetzt am Maximum befinden. Solange es keinen Starkverschmutzerzuschlag gebe, werde seine Fraktion auch keiner Gebührenerhöhung zustimmen.

Herr Gellissen betont, dass es wichtig sei, eine konstante Gebührenerhöhung zu erreichen. Es sei schwer nach außen hin zu vertreten, dass die Gebühren sich jedes Jahr erneut erhöhen. Er sagt, dass die Vorlage inhaltlich korrekt sei, erinnert aber auch daran, dass es eine ähnliche Situation vor zwei Jahren bereits gegeben habe. Es bringe nichts die Rücklage i.H.v. 450.000 Euro auf die Schmutz- und Frischwassergebühren umzulegen, da man dann auf der einen Seite zwar 0,12 Euro spare aber auf der anderen Seite 0,6 Euro mehr bezahle. Man müsse um das Neubürger zu gewinnen, an den Stellschrauben der Gebühren drehen. Das Ziel sollte ganz klar sein, eine Gebührenstabilität zu erreichen.

Frau Kühlen erläutert, dass sie zunächst rechtlich prüfen müsse, ob man die Überschüsse bei einer gesplitteten Gebühr (Schmutz- und Niederschlagswasser) nur zugunsten der Schmutzwassergebühr verwenden könne.

Herr Wolters ist der Meinung, dass dies nur ein rein formelles Argument sei, denn das Interesse des Bürgers läge nicht auf der Gebührenstabilität, sondern bezöge sich auf die Gebührenhöhe.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 11 (BM, SPD, Die Linke, AfW, FDP)

Ablehnung:              1 (Freie Wähler)

Enthaltung:      12 (CDU, Bündnis 90/Die Grünen)

 

 

 

 

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Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die nachfolgende Zweite Änderungssatzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren zu beschließen:

 

 

Dritte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Wegberg

über die Erhebung von Kanalanschluss-Beiträgen

und Abwassergebühren vom …

Der Rat der Stadt Wegberg hat aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 90), der §§ 6 und 7 Kommunalabgabengesetzes

für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 90), der §§ 39 bis 42 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.Juli 2009 (BGBl. I , S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.Juli 2017 (BGBl. I,S. 2771), der §§ 62 bis 65 des Landeswassergesetzes NRW (LWG NRW) in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes zur Änderung wasser- und wasserverbandsrechtlicher Vorschriften vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 559), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV.NRW S.934), in seiner Sitzung am ________ folgende Satzung beschlossen:

 

Artikel 1

Die Satzung der Stadt Wegberg über die Erhebung von Kanalanschluss-Beiträgen und Abwassergebühren, zuletzt geändert durch die zweite Änderungssatzung vom 21. Dezember 2017, wird wie folgt geändert:

 

1.     In § 4 Absatz 7 wird die Zahl „4,29“ durch die Zahl „4,41“ ersetzt.

2.     In § 5 Absatz 4 wird die Zahl „1,13“ durch die Zahl „1,07“ ersetzt.

3.     In § 5 Absatz 5 wird die Zahl „0,57“ durch die Zahl „0,54“ ersetzt.

 

Artikel 2

Diese Änderungssatzung tritt am 1.Januar 2019 in Kraft.

 

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?SILFDNR=1117&TOLFDNR=17561&selfaction=print