15.02.2018 - 6.2.2 Bebauungsplan III-4B, Arsbeck - Auf dem Kamp, 2...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Otten fragt nach, ob sichergestellt sei, dass die Festsetzung für beide Bauabschnitte greife.

Herr Thies sagt, dass für beide Bauabschnitte die gleiche Regelung gelte.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:17 (CDU, AfW, Freie Wähler)

Ablehnung:14 (BM, SPD, Bündnis90/Die Grünen, FDP)

Enthaltung:  0

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, die Aufstellung des Bebauungsplanes III-4B, Arsbeck – Auf dem Kamp, 2. Teilbebauungsplan / 1. Änderung.

 

Das Plangebiet liegt innerhalb der Ortslage Arsbeck und umfasst eine Teilfläche des Blockinnenbereiches Heiderstraße, Wehrstraße, Bücher Straße, Heuchter Straße und Kampstraße.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, die im ursprünglichen Bebauungsplan III-4B, Arsbeck – Auf dem Kamp, 2. Teilbebauungsplan festgesetzten „von Einfriedungen freizuhaltenden Flächen“ ersatzlos zu streichen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.

 

Gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) wird diese Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit aufgestellt.

 

Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023), in Verbindung mit den §§ 2 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634). Beide Rechtsvorschriften gelten in der derzeit gültigen Fassung.

 

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