10.07.2018 - 8.5.1 Bebauungsplan I-43, Wegberg - Feuerwache; - Ab...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis:einstimmig

 

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Beschluss:

1.

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt, - unter Berücksichtigung der Ausführungen in den Anlagen 2 bis 4 - den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlussempfehlungen hinsichtlich der vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, wie beschrieben, folgen.

 

2.

Der Rat beschließt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan I-43, Wegberg – Feuerwache, in der Fassung vom 24.02.2017 zu fassen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss anschließend öffentlich bekanntzumachen.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplans I-43, Wegberg – Feuerwache umfasst die Parzelle 597.

Die genaue Abgrenzung des Gebietes ist aus dem der Beratungsvorlage beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer neuen Feuerwache im Eckbereich Maaseiker Str. / Grenzlandring zu schaffen.

 

Die zu dem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung in der Fassung vom 09.02.2017 wird als Entscheidungsbegründung übernommen.

 

Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.