13.03.2018 - 2.1 Einsatz eines Streetworkers hier: Anfrage der F...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Arndt dankt der Verwaltung für die Erstellung der Vorlage, auch wenn seine Fraktion nicht mit allen Antworten zufrieden sei. Die Schulsozialarbeit sei zwar ähnlich der Arbeit des Streetworkers, beinhalte aber ganz andere Aufgaben. So sei ein Schulsozialarbeiter zum Beispiel nicht abends im Schulzentrum präsent.

Zur Antwort der zweiten Frage sagt er, dass nur weil es mittlerweile weniger Flüchtlinge im Stadtgebiet gebe, die Stelle des Streetworkers nicht gestrichen werden könne.

Bezüglich der Beantwortung zu Frage 4 sagt Herr Arndt, dass der Hausmeister in der Flüchtlingsunterkunft nicht für die Lösung von Konflikten zuständig sein könne.

Abschließend spricht er sich im Namen seiner Fraktion für den Erhalt der Stelle des Streetworkers aus.

 

Herr Kuhr fragt nach, ob mit Frau Foitzik abgesprochen sei, dass diese die Aufgaben als Schulsozialarbeiterin weiter übernehme.

 

Herr Pint sagt, dass mit Frau Foitzik abgesprochen sei, dass sie die Jugendlichen in den zwei weiterführenden Schulen im Schulzentrum betreue. Der Kreis besetze zurzeit eine neue Stelle im Bereich der aufsuchenden Jugendhilfe. Den aktuellen Sachstand hierzu, teile er zur Niederschrift mit.

 

Anmerkung des Fachbereichs 202:

Das Kreisjugendamt hat sich mit den beiden Jugendheimen in Verbindung gesetzt, um hier ein Interesse zur Durchführung aufsuchender mobiler Jugendarbeit abzufragen. Eine 50%-Stelle soll hier eingerichtet und die Kosten durch das Kreisjugendamt getragen werden. Insbesondere die Außenorte sollen hierdurch besser versorgt werden. Die Konzepte beider Jugendheime liegen vor. Derzeit werden Gespräche mit den Leitungen der Jugendheime geführt, um diese Konzepte zu besprechen.

Eine Entscheidung, wer diese Teil-Stelle erhalten wird, steht noch aus.

 

 

Auf Nachfrage von Herrn Kuhr sagt Herr Pint, dass Frau Foitzik eine Vollzeitstelle im Bereich der Jugendbetreuung habe.

 

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Beschluss:

Der Rat nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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